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  3. Tourismus: Vermietern von Ferienwohnungen droht kein Ungemach

Tourismus
25.08.2014

Vermietern von Ferienwohnungen droht kein Ungemach

Ein behördliches Verbot von Ferienwohnungen an der Ostseeküste hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. In Bad Wörishofen müssen sich Vermieter aber nicht sorgen, dass die Stadtverwaltung diesem Beispiel folgt.
2 Bilder
Ein behördliches Verbot von Ferienwohnungen an der Ostseeküste hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. In Bad Wörishofen müssen sich Vermieter aber nicht sorgen, dass die Stadtverwaltung diesem Beispiel folgt.
Foto: Wolfgang Widemann

Während Kommunen an der Ostseeküste Wohnungen schließen lassen, sieht man dafür in Bad Wörishofen keinen Handlungsbedarf

Sommer, Sonne, Strand: Davon lebte der kleine Ort Rerik an der Ostsee all die Jahre recht gut. Bis die Bauaufsicht des Landkreises Rostock unter Androhung empfindlicher Geldbußen das Vermieten von Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten untersagte. Die Behörde berief sich bei ihrem Verbot, das bundesweit für Schlagzeilen sorgte, auf die in ganz Deutschland gültige Baunutzungsverordnung. So sind 70 Prozent der Wohnungen auf Zeit in Rerik plötzlich illegal und stehen leer. Müssen nun auch die Vermieter in Bad Wörishofen damit rechnen, dass man ihre Ferienwohnungen dicht macht? Bernhard Oberstaller, der Leiter der Bauverwaltung, sieht keinen Handlungsbedarf und auch kein strukturelles Problem.

„Die Vermieter von Ferienwohnungen in der Kurstadt haben nichts zu befürchten, da sie in der Regel für ihre Gästezimmer eine Baugenehmigung haben“, begründet er seine Aussage. Oberstaller vermutet, dass an der Ostsee Zimmer an Gäste oft unter der Hand vermietet wurden und auch keine Nutzungsänderung beantragt wurde. Man könne Rerik nicht mit Wörishofen vergleichen, meint er. In der Kneippstadt falle ein illegaler Markt nicht ins Gewicht. Im Heilbad sei zudem ein Großteil der Ferienwohnungen im Zentrum und nicht in Wohngebieten angesiedelt.

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