Viele offene Fragen nach Insolvenz der EVG
Werden frühere Vorstände haftbar gemacht? Wie viel Geld haben Kapitalgeber noch zu erwarten? Bei der Gläubiger-Versammlung gab es nicht auf alle Fragen eine Antwort.
Der Mann aus dem Westallgäu spricht mit ruhiger Stimme, doch seine Wortwahl offenbart tiefen Frust: „Das ist eine Schweinerei, das finde ich nicht fair“, sagt er ins Mikrofon. „Tausende Euro“ habe er dem inzwischen insolventen Landhandel EVG als Privatdarlehen gegeben, fährt er fort. Nun muss er befürchten, davon keinen Cent mehr zu sehen. Etwa 300 Gläubiger und Genossen der EVG sind in die Memminger Stadthalle gekommen. Die Versammlung dauert zwei Stunden, doch auf entscheidende Fragen gibt es noch keine Antwort. So steht nicht fest, ob frühere Vorstände und Aufsichtsräte haftbar gemacht werden können.
Seit Ende Oktober läuft das Insolvenzverfahren bei der Ein- und Verkaufsgenossenschaft (EVG) mit Hauptsitz in der Unterallgäuer Gemeinde Erkheim. „Damals war klar, dass nicht mal die Personalkosten für November gezahlt werden können“, blickt Insolvenzverwalter Thomas Karg (Memmingen) in der Versammlung zurück. Er berichtet, dass der Landhandel im Jahr 2015 einen Verlust von 3,5 Millionen Euro angehäuft und das zwischen Januar und Juli 2016 aufgelaufene Minus auch schon wieder 1,6 Millionen Euro betragen habe.
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