Von Fremden und Vorteilssätzen
Die Ermittlung des individuellen Fremdenverkehrsbeitrages in Bad Wörishofen ist eine recht komplizierte Angelegenheit. Selbst wer beitragspflichtig ist, muss nicht automatisch zahlen
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine komplizierte Angelegenheit – diesen Eindruck gewinnt, wer die Debatte der vergangenen Tage verfolgt. Wer zahlt am Ende eigentlich und wie genau wird dieser Betrag denn nun ermittelt? Und muss das Verfahren eigentlich so komplex sein?
Das Rathaus teilte dazu gestern mit, dass die Bad Wörishofer Fremdenverkehrsbeitragssatzung auf einer entsprechenden Mustersatzung fuße. „Unsere Satzung weicht nur unwesentlich davon ab“, hieß es. In der Tat sieht auch die Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums vom 28. Juni 1978 vor, dass der Vorteilssatz geschätzt wird. Das Verwaltungsgericht München beispielsweise zog diese Mustersatzung in einem Urteil aus dem Jahr 2009 heran. Darin wurde die Klage eines Unternehmens eines nicht genannten Ortes gegen den erhobenen Fremdenverkehrsbeitrag abgewiesen.
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