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Justiz
14.09.2017

Von Nächstenliebe keine Spur

In Bad Wörishofens Pfarrkirche St. Justina kam es zu einem handfesten Streit.
Foto: Simon Ledermann

Nach einem handfesten Streit in der St. Justina Kirche landet eine 52-Jährige vor Gericht. Es ist bereits die zweite Entgleisung, für die sie sich verantworten muss.

Am Martinstag gedenken gläubige Christen dem heiligen Martin von Tours, der nicht zuletzt für seine Nachgiebigkeit und Demut verehrt wird. Wie schnell man diese Werte aus den Augen verlieren kann, offenbarte sich am Martinstag des vergangenen Jahres in der St. Justina Kirche in Bad Wörishofen. Wegen einer Nichtigkeit eskalierte dort der Streit zweier Frauen. Eine der Beteiligten musste sich nun wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten.

Die spätere Angeklagte hatte bereits Platz genommen, als eine Familie mit jungen Kindern die Kirche betrat. Wie die 52-jährige Wörishoferin vor Gericht erzählte, habe sie den Sohn der Familie im Vorbeigehen darauf hingewiesen, dass er seine Mütze in der Kirche absetzen müsse. Vom Vater des Vierjährigen, der laut der Angeklagten ebenfalls noch seine Kopfbedeckung trug, sei sie daraufhin schroff zurechtgewiesen worden. Für die 52-Jährige war die Angelegenheit auch nach Ende des Gottesdienstes nicht erledigt. Wie mehrere Zeugen später gegenüber der Polizei bestätigten, habe die Angeklagte die Mutter des Vierjährigen in einem kurzen Wortwechsel noch in der Kirche als „fette Kuh“ beschimpft. Im Vorraum des Gotteshauses kam es kurz darauf zu einer erneuten Konfrontation der beiden Frauen, in deren Verlauf die Angeklagte ihrer Kontrahentin mit der flachen Hand ins Gesicht schlug.

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