Vorstrafen bringen Angeklagten hinter Gitter
Auseinandersetzung zwischen Nachbarn endet im Krankenhaus
Wer 19 Vorstrafen hat und unter Bewährung steht, sollte allen Konflikten aus dem Wege gehen, gab Richterin Brigitte Mock dem Angeklagten mit auf dem Weg. Dieser hatte nach Auffassung des Gerichtes im Laufe einer zunächst verbalen Auseinandersetzung seinen Kontrahenten geschubst. Dieser fiel rückwärts und verletzte sich erheblich. Er musste ins Krankenhaus, konnte eine Woche nicht arbeiten und verspürt heute noch Schmerzen.
Dabei war der Anlass eigentlich nichtig: Wie der Angeklagte schilderte, habe sich zunächst seine Mutter mit dem Geschädigten gestritten und sei sehr aufgebracht in die Wohnung zurückgekommen. Er sei dann am Abend zum Geschädigten gegangen, weil er wissen wollte, was vorgefallen war. Der Geschädigte habe dann plötzlich zu schreien begonnen und ihn als „Kinderhasser“ beschimpft. Als er dem Streit aus dem Wege gehen wollte, habe ihm der Geschädigte den Weg versperrt. Schließlich habe er den Geschädigten kurz gestoßen, um sich frei zu machen, aber keinesfalls, um ihm wehzutun.
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