Wann darf Sitzungsgeld gezahlt werden?
Eine weitere kontroverse Debatte in Bad Wörishofen mit überraschendem Ausgang.
Sitzungsgeld – dieses Stichwort hat im Stadtrat von Bad Wörishofen eine längere und kontroverse Diskussion ausgelöst. Der Anlass: Nach Auskunft der Stadtverwaltung hatten einzelne Stadtratsmitglieder darum gebeten, für vier Veranstaltungen Sitzungsgeld zu gewähren. Es handelt sich dabei um die sogenannte Straßenunterhaltsfahrt, bei der es um den Zustand der gemeindlichen Fahrbahnen geht. Zweieinhalb Stunden waren Ratsmitglieder dazu unterwegs.
Außerdem auf der Liste: die Architektenauswahl für den Kindergarten-Neubau. Hier dauerte die Sitzung nach Darstellung der Stadtverwaltung rund fünf Stunden. Ebenfalls viel Sitzfleisch war bei der Architektenauswahl zur Erweiterung der Stadtwerke Bad Wörishofen nötig. Rund vier Stunden hat diese Zusammenkunft gedauert. Spitzenreiter der Auflistung ist die Fachplanerauswahl für den Kindergarten-Neubau. Rund 5,5 Stunden wurde dort debattiert. Dass die Ratsmitglieder für diese Aufwendungen Sitzungsgelder erhalten sollen, war eigentlich unstrittig. Auch Bürgermeister Paul Gruschka (FW) vertrat diese Ansicht. Allerdings – und hier begann dann die Debatte – können Sitzungsgelder nur für Sitzungen des Stadtrates, eines Ausschusses, einer vom Stadtrat gebildeten Arbeitsgruppe, einer Sitzung der Fraktionsvorsitzenden oder des Personalrats gewährt werden. Die nun zur Rede stehenden Veranstaltungen fallen aus Sicht der Verwaltung nicht unter diese Vorschrift, legte Ordnungsamtsleiter Jan Madsack dar. Hierfür sei ein Stadtratsbeschluss nötig.
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