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Mindelheim
22.11.2018

Wenn es in Mindelheim während der Arbeit brennt

Die Firma Kleiner schickt keine Rechnung an die Kommune, wenn angestellte Feuerwehrleute ausrücken müssen. (Archivfoto)
Foto: Gutmann

Arbeitgeber wie Grob und Kleiner dürfen es Kommune in Rechnung stellen, wenn angestellte Feuerwehrleute ausrücken müssen. Warum das aber kaum einer tut.

Feuerwehren sind hierzulande in aller Regel ehrenamtlich organisiert. Nur in Großstädten oder auf Flughäfen gibt es Feuerwehrleute, die Brände im Hauptberuf bekämpfen. Wer aber kommt für die Kosten auf, wenn es während der Arbeitszeit zu Einsätzen kommt und Feuerwehrmänner ihre Arbeitsplätze verlassen müssen, um Menschenleben zu retten?

In Ingolstadt schickte Audi nach einem Feuerwehreinsatz eine Rechnung an die Kommune

Bei Ingolstadt hat vorige Woche ein Fall für Aufsehen gesorgt. Nach einem Feuerwehreinsatz eines Mitarbeiters, der zum Löschen ausgerückt war, hatte die Firma Audi der zuständigen Gemeinde die ausgefallene Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Der dortige Bürgermeister empörte sich darüber. Rechtlich ist das allerdings vollkommen in Ordnung, wie Mindelheims Kämmerer und Kreisbrandinspektor Wolfgang Heimpel erläutert. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz haben Arbeitgeber einen Lohnersatzanspruch an die jeweilige Kommune, wenn ein Mitarbeiter wegen eines Feuerwehreinsatzes den Arbeitsplatz verlassen muss. Unternehmer können sich also nicht nur den reinen Arbeitslohn, sondern auch die Sozialabgaben für die Zeit der Abwesenheit erstatten lassen.

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