Wiedergeltingen erhöht die Gewerbesteuer
Weitere Grundstücke für junge Familien sollen erschlossen werden
Auf der jüngsten Wiedergeltinger Gemeinderatssitzung fasste Bürgermeister Norbert Führer für die wenigen anwesenden Besucher und die Öffentlichkeit zunächst die thematischen Schwerpunkte der Klausurtagung vom 15. und 16. Januar zusammen. Konsens bestehe über die Bedeutung, Wiedergeltingen vor allem für junge Familien noch attraktiver zu machen. In diesem Zusammenhang habe man erst kürzlich zehn Grundstücke in der Steingadener Straße vergeben. Allerdings sei die Nachfrage entschieden größer, sodass die Gemeinde weitere Plangebiete für Bauwillige nicht ausschließlich nach dem Einheimischenmodell erschließen wolle. Dazu fügte er an, dass örtliche Straßen grundsätzlich erschließungsbeitragspflichtig seien – das heiße Anlieger werden an den Straßenbau und -erhaltungskosten beteiligt. Dies sei keine Kann-Bestimmung, sondern für die Kommunen verpflichtend.
Ähnlich verhalte es sich bei den Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätzen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Hier sei vom VG-Kämmerer eine Anhebung auf einheitlich 310 Prozent empfohlen worden, nachdem diese in Wiedergeltingen über 25 Jahre bei 300 Prozent im privaten und 290 Prozent im gewerblichen Bereich verharrten. Eine Nichtanpassung an diese Vorgabe hätte für die Gemeinde finanzielle Nachteile zur Folge, so Führer. Zum Vergleich führte er die durchschnittlichen Hebesätze in Bayern an, die bei 325 Prozent liegen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Erhöhung der Hebesätze auf allgemein 310 Prozent.
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