Wird der Mindestlohn unterlaufen?
Gewerkschaft kritisiert Zoll wegen zu wenig Kontrollen
Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Landkreis Unterallgäu zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Augsburg im vergangenen Jahr 210 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich 4,5 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Augsburger Zoll. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 339 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein im Kreis Unterallgäu zählt die Branche 258 Betriebe.
Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt Augsburg im vorigen Jahr 1254 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 315 000 Euro und leiteten 88 Ermittlungsverfahren ein – 42 davon im Gastgewerbe. Die Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor. Diese liegt der NGG vor.
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