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  3. Marktgemeinderat: Zu wenig Grün im Gewerbegebiet

Marktgemeinderat
06.02.2016

Zu wenig Grün im Gewerbegebiet

Von oben zeigt sich die Versiegelung des Bodens in einem Gewerbegebiet (Im Bild Irsingen Unterfeld) sehr deutlich. Laut Schätzung der Grünen halten nur 50 Prozent der Grundstückseigentümer den vorgeschriebenen Grünordnungsplan ein.
Foto: Ulrich Wagner

Die Grünen fordern ein Überwachungssystem des vorgeschriebenen Grünordnungsplanes seitens der Marktgemeinde, scheitern mit ihrem Ansinnen aber

In jedem Bebauungsplan, auch in einem Gewerbegebiet, ist ein Grünordnungsplan integriert. Dass dieser oft aber nicht eingehalten wird, scheint in Türkheim an der Tagesordnung zu sein. Schon öfters hat dies zu Debatten im Marktgemeinderat geführt. Nun haben Bündnis 90/ Die Grünen deshalb auf der jüngsten Marktgemeinderatssitzung den Antrag gestellt, die Einhaltung eines Grünordnungsplanes in den Gewerbegebieten seitens der Marktgemeinde selbst besser zu überprüfen. Sie beantragten zudem die sofortige Einrichtung eines Bürgschaftskontos zum Zweck der Hinterlegung einer Grünordnungskaution.

„Gewerbegebiete stellen einen großen Flächenverbrauch dar, bei dem Grünflächen verloren gehen. Dies verpflichtet zu Ersatzmaßnahmen vonseiten der Gemeinde (Ausgleichsflächen), aber auch von Seiten der Grundstücksbesitzer. Meiner Schätzung nach werden aber hier vor Ort die vorgegebenen Grünordnungen zu rund 50 Prozent nicht eingehalten“, unterstrich Marktgemeinderätin Gudrun Kissinger-Schneider von den Grünen den Antrag. Darin fordert die Grünen-Fraktion die Marktgemeinde auf, selbst zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Grünordnungspläne eingehalten werden und im Bedarfsfall mit den Grundstückseigentümern zu reden. Bei Nichteinhaltung solle eine Sicherheitsleistung einbehalten werden. Diese könnte für Bepflanzungen im Gemeindegebiet verwendet werden. Laut Paragraf 178 des Bayerischen Baugesetzbuches seien laut Kissinger-Schneider die Grundstückseigentümer durch Bescheid verpflichtet, ein Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist zu bepflanzen.

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