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  3. Mindelheimer verurteilt: Zweifacher Autodieb steht vor Gericht

Mindelheimer verurteilt
12.08.2016

Zweifacher Autodieb steht vor Gericht

Erst brachen sie in Wohnungen ein, dann stahlen sie mithilfe der Schlüssel zwei Autos. Wegen der Autodiebstähle wurde nun ein Mindelheimer verurteilt.
Foto: Symbolfoto Alexander Kaya

Auch wenn der 21-jährige Mindelheimer verurteilt worden ist, bleibt noch vieles unklar. Wieso nun dennoch Licht ins Dunkel kommen könnte.

Ein erstes Urteil ist gesprochen, doch abgeschlossen ist der Fall für die Ermittler noch lange nicht. Das Jugendschöffengericht Memmingen hat einen 21-jährigen Mindelheimer verurteilt, weil er vor zwei Jahren am Diebstahl zweier Autos beteiligt war. Dass er zuvor auch in ein Wohnhaus beziehungsweise in eine Werkstatt eingebrochen war und dort gemeinsam mit anderen Tätern die Schlüssel zu den beiden Fahrzeugen entwendet hatte, konnte ihm das Gericht nicht nachweisen. Und – was natürlich sein gutes Recht ist: Mehr als die ihm nachweisbaren beiden Diebstähle gab der Angeklagte auch nicht zu.

Zu Beginn der Sitzung waren noch zwei junge Männer auf der Anklagebank gesessen: Neben dem Mindelheimer war ein 23-Jähriger angeklagt, weil er geholfen haben soll, eines der beiden Autos in einer Garage im nordrhein-westfälischen Bergheim zu verstecken. Auch weil dieser 23-Jährige erst im Juli dieses Jahres wegen einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden ist – eine weitaus schlimmere Tat als die in Memmingen angeklagte Begünstigung –, stellte das Schöffengericht das aktuelle Verfahren ein. Jugendrichter Dr. Markus Veit hatte dafür aber noch einen guten Grund: Der 23-Jährige war fortan nicht mehr Angeklagter, sondern Zeuge – und während er als Angeklagter vor Gericht lügen darf wie gedruckt ist er als Zeuge verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Doch Veits Plan ging nicht auf: Auch im Zeugenstand beharrte der Mann auf seiner Aussage, das gestohlene Auto nicht versteckt zu haben. Weil andere Zeugen dagegen sprachen und sich der 23-Jährige in Widersprüche verstrickte, ließ ihn Richter Veit wegen Falschaussage vorläufig festnehmen und von zwei Polizisten aus dem Saal bringen. Als der 23-Jährige später wieder hereingebracht wurde, blieb er bei seiner Version – auch wenn ihn Zeugen belastet hatten und ihm dank der Einstellung des Verfahrens keine Strafe mehr gedroht hätte. Indessen muss er nun damit rechnen, dass wegen Falschaussage gegen ihn ermittelt wird.

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