21 Jahre nach Vergewaltigung verurteilt
Heute 40-Jähriger erhält ein Jahr und neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung
Neu-Ulm Wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen im Jahr 1991 ist am Dienstag ein heute 40 Jahre alter Mann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Jugendstrafe deshalb, weil der Türke zur Tatzeit erst 19 Jahre alt und damit „Heranwachsender“ war, der obendrein gewisse „Reiferückstände“ hatte.
Der in Ulm geborene Angeklagte, heute verheirateter Vater eines Sohnes und in der Tourismusbranche in der Türkei tätig, hatte Ende Februar 1991 zusammen mit drei Freunden die Bekanntschaft eines Mädchens aus einem Neu-Ulmer Ortsteil gemacht.
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