Angeklagter fühlte sich von Wesen aus Glas verfolgt
Ein 29-jähriger Mann soll im Wahn seine Mutter erstochen haben. Jetzt sagte er vor dem Ulmer Landgericht aus.
Wie verheerend sich chronischer Drogenkonsum auswirken kann, zeigt derzeit eine Verhandlung vor dem Ulmer Landgericht. Dort ist ein 29-Jähriger angeklagt, seine Mutter mit dem Küchenmesser erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn wegen psychotischer Störungen für schuldunfähig und hat zu Beginn des Prozesses eine dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt (wir berichteten). Am zweiten Verhandlungstag schilderte am Freitag der Angeklagte, wie er von Verfolgungswahn zur Tat getrieben wurde und welche zerrissene Kindheit er hatte.
Die Bluttat geschah in der Nacht des 14. Oktober 2013 im Magirushof in der Ulmer Innenstadt. Eine Nachbarin hörte Schreie, und als sie ihre Tür öffnete, sah sie eine Frau tot in einer Blutlache liegen. Erstochen vom eigenen Sohn, wie sich herausstellte. Der hatte sich selbst danach mit der Tatwaffe, einem Küchenmesser mit 17 Zentimeter langer Klinge, am Hals und an den Armen verletzt und war nach dem Gemetzel geflohen. Die alarmierte Polizei brauchte nur den Blutspuren zu folgen und fand den Täter etwa 200 Meter weiter in der Nähe des Xinedome-Kinos am Boden liegend, wo er sich kurz zuvor die beiden Achillesfersen durchschnitten hatte. Als er nach einer Notoperation im Bundeswehrkrankenhaus erwachte, erlebte der Angeklagte sein Trauma: Er hatte seine Mutter getötet, die ihm die ganzen Jahre als Einzige Halt gab, ihn durchfütterte und auch zu ihm stand, wenn er vollgepumpt mit Drogen oder sturzbetrunken in ihre Wohnung kam, wo er immer wieder zu Besuch war.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.