Angeklagter schlägt sich im Gerichtssaal selbst krankenhausreif
Ein 48-jähriger Mann wird am Landgericht Ulm wegen versuchten Totschlags zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach dem Richterspruch rastet er aus.
Zu einem Eklat ist es am Mittwochvormittag im Schwurgerichtssaal des Ulmer Landgerichts gekommen, nachdem ein 48-jähriger Mann wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. Mitten in der Urteilsbegründung brach der Angeklagte zunächst in Tränen aus und schlug danach mit aller Kraft mehrfach die Fäuste auf seinen Kopf und in sein Gesicht, als wolle er sich umbringen. Mehrere Justizbeamte mussten den schreienden und wild um sich schlagenden Mann bändigen, bis Sanitäter und eine Notärztin, die eine sofortige Einweisung in die Universitätsklinik veranlasste, eintrafen. Wie schwer die Verletzungen sind, die sich der Angeklagte zugefügt hatte, war gestern nicht zu erfahren.
Auffällig aggressiv hatte sich der Asylbewerber aus Albanien schon während der vergangenen fünf Verhandlungstage immer wieder gezeigt und war zahlreichen Zeugen ins Wort gefallen. Noch aggressiver soll er jedoch in einer Flüchtlingsunterkunft in Blaustein (Alb-Donau-Kreis) aufgetreten sein, wo er mit seiner Familie im Sommer 2015 untergebracht wurde. So wie er warteten in dieser Containerunterkunft mehrere Familie mit Kindern aus Albanien auf den Bescheid, ob sie in Deutschland bleiben können oder in ihr Heimatland abgeschoben werden. Wie die Beweisaufnahme ergab, soll der Albaner von Anfang an seine Landsleute drangsaliert haben. Mehrfach hatte er ihnen laut Zeugenaussagen den Tod angedroht und Kinder und ältere Ehepaare geschlagen. Im Verlauf des Prozesses beklagte der Angeklagte das Verhalten seiner Landsleute, die im Gegensatz zu ihm nicht Arbeit in Deutschland suchten, sondern angeblich herumlungerten und den ganzen Tag Alkohol tränken und sich nicht an hygienische Anstandsregeln gehalten hätten. In einem anonymen Brief an die Justizbehörden beschwerten sich die Nachbarn des Angeklagten über das Verhalten des Mannes: „Wir sind regelrecht terrorisiert worden und manchmal aus Angst mitten in der Nacht weggelaufen“, heißt es in dem Schreiben.
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