Angst vor Rückkehr nach Ungarn
Flüchtlingsfamilie wehrt sich vor Gericht gegen Ausweisung
Weiter bangen heißt es für die aus Afghanistan geflohene Familie von Mutter Fatmema und Vater Dawud mit ihren vier Kindern. Sie waren bis vor Kurzem in Holzheim untergebracht. Weil in ihrer Unterkunft der Schimmel wucherte, mussten sie nach Thalfinden umziehen. Die freundliche Dorfgemeinschaft verließen sie nur ungern – doch das ist ein kleines Problem.: der Familie droht nun die „Rücküberstellung“ nach Ungarn, weil sie dort in die EU einreiste. Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht klagte die sechsköpfige Familie gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. In Ungarn würde ihnen Gefängnis drohen und sie würden nicht ausreichend versorgt. Da der Richterin Claudia Seitz noch nicht alle Unterlagen vorliegen, wird sie ihr Urteil demnächst schriftlich verkünden.
Eigentlich ist der Fall klar. Flüchtlinge müssen grundsätzlich in dem Land Asyl beantragen, in dem sie zuerst das EU-Gebiet betreten. Doch hat sich seit Inkrafttreten dieser Regelung einiges verändert – vor allem in Ungarn. So können Asylbewerber neuerdings nach ihrer Ankunft zunächst für 30 Tage ins Gefängnis gesteckt werden, ehe sie in Sammelunterkünfte verlegt werden. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Medizin sei mangelhaft, ist regelmäßig von Hilfsorganisationen zu hören. Immer öfter sehen Gerichte daher davon ab, Asylbewerber in das zunehmend autoritär regierte Land zurückzuschicken. Das Ehepaar schilderte dem Gericht, dass die Familie in Ungarn von der Polizei aufgegriffen und für einen Tag in ein Gefängnis, danach in ein Lager gebracht wurde – ohne jede Versorgung. Die Kinder hätten geweint, weil sie nichts zu essen bekommen hätten. Wegen der bewaffneten Wachen vor dem Lager hätten sie große Angst gehabt. Daher habe sich die Familie über Serbien nach Deutschland durchgeschlagen.
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