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Wirtschaft
05.08.2011

Anschreiben an Firmen sorgen für Irritationen

„Gewerbeauskunft-Zentrale“ ist laut IHK keine offizielle Stelle

Ulm Die Industrie- und Handelskammer Ulm weist Unternehmen darauf hin, dass das Unternehmen „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (kurz GWE) in keinerlei Verbindung zu den Gewerbeämtern steht. Die Gewerbeauskunft-Zentrale versende gegenwärtig wieder an viele Mitgliedsunternehmen Angebote zum Eintrag in die Veröffentlichungen der Einrichtung. Die Annahme dieser „Offerte“ liege somit allein in der Entscheidung der Unternehmen. Aufgrund der Gestaltung und der Benennung als „Gewerbeauskunft-Zentrale“ gingen viele Unternehmen irrtümlich davon aus, dass es sich hier um eine offizielle Stelle handelt. Dies ist laut IHK nicht der Fall. Unternehmen, die die „Offerte“ deshalb fälschlicherweise unterschrieben haben, könnten sich direkt an die IHK Ulm wenden, Telefon (0731) 173-159.

Die IHK weist darauf hin, dass das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15. April 2011 in einem konkreten Fall die „Offerte“ der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ als irreführend eingestuft hat. Es gebe aber ein anderes Urteil des Amtsgericht Köln, das davon ausgeht, dass die Verträge, die mit der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ zustande gekommen sind, rechtsgültig sind. Der deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) beanstande gegenwärtig die Aussendung der Offerten als irreführend und wettbewerbswidrig. (az)

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