Arbeiterwohlfahrt Elchingen bekommt mehr Geld
Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss erhöht Zuschuss für die Seniorenarbeit – aber nicht dauerhaft.
Keinen geringeren als den altrömischen Rechtsbegriff „Lex Awo“ benutzte Elchingens Bürgermeister Joachim Eisenkolb, als es im Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses um die Erhöhung des Zuschusses zur Unterstützung der Seniorenarbeit der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Elchingen ging. Hierzu hatte die Unabhängige Freie-Wähler-Gemeinschaft (UFWG) einen Antrag gestellt. Nur mit Bauchgrimmen konnte sich der gelernte Rechtsanwalt Eisenkolb am Ende dem einstimmigen Beschluss des Gremiums zur Erhöhung des Zuschusses von 100 auf 500 Euro anschließen. Er sieht darin eine Aufweichung der geltenden Förderrichtlinien für Vereine und Verbände, die keinerlei „Betriebskostenzuschüsse“ vorsieht. Mit dieser Entscheidung könne die geplante Überarbeitung der Förderrichtlinien ausbleiben, die Richtlinien wären obsolet, so der Rathauschef.
Seit 2010, als die Awo den ersten Antrag auf Unterstützung stellte, geht es um die Auslegung dieser Richtlinien. Die Awo beantragte für den Unterhalt des vereinseigenen Fahrzeugs einen Zuschuss zu den Unterhaltskosten und den anfallenden Reparaturen. Der Wagen sei für die Seniorenarbeit der Awo unabdingbar. Ihre Mitglieder werden damit zu Geburtstagen, Krankenbesuchen oder Veranstaltungen gefahren, zudem werden Ausflüge organisiert. Deshalb sieht die Awo hier keinen Betriebskostenzuschuss, sondern eine Unterstützung ihrer Seniorenarbeit, die vom Gemeinderat als vorbildlich geschätzt werde.
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