Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Elchingen: Arbeiterwohlfahrt Elchingen bekommt mehr Geld

Elchingen
27.03.2017

Arbeiterwohlfahrt Elchingen bekommt mehr Geld

Die Arbeiterwohlfahrt Elchingen bekommt einen höheren Zuschuss.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss erhöht Zuschuss für die Seniorenarbeit – aber nicht dauerhaft.

Keinen geringeren als den altrömischen Rechtsbegriff „Lex Awo“ benutzte Elchingens Bürgermeister Joachim Eisenkolb, als es im Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses um die Erhöhung des Zuschusses zur Unterstützung der Seniorenarbeit der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Elchingen ging. Hierzu hatte die Unabhängige Freie-Wähler-Gemeinschaft (UFWG) einen Antrag gestellt. Nur mit Bauchgrimmen konnte sich der gelernte Rechtsanwalt Eisenkolb am Ende dem einstimmigen Beschluss des Gremiums zur Erhöhung des Zuschusses von 100 auf 500 Euro anschließen. Er sieht darin eine Aufweichung der geltenden Förderrichtlinien für Vereine und Verbände, die keinerlei „Betriebskostenzuschüsse“ vorsieht. Mit dieser Entscheidung könne die geplante Überarbeitung der Förderrichtlinien ausbleiben, die Richtlinien wären obsolet, so der Rathauschef.

Seit 2010, als die Awo den ersten Antrag auf Unterstützung stellte, geht es um die Auslegung dieser Richtlinien. Die Awo beantragte für den Unterhalt des vereinseigenen Fahrzeugs einen Zuschuss zu den Unterhaltskosten und den anfallenden Reparaturen. Der Wagen sei für die Seniorenarbeit der Awo unabdingbar. Ihre Mitglieder werden damit zu Geburtstagen, Krankenbesuchen oder Veranstaltungen gefahren, zudem werden Ausflüge organisiert. Deshalb sieht die Awo hier keinen Betriebskostenzuschuss, sondern eine Unterstützung ihrer Seniorenarbeit, die vom Gemeinderat als vorbildlich geschätzt werde.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.