Aus Ortsstraße wird Kreisstraße
Elchingen beantragt Aufstufung der Weißinger Straße. Künftig soll sich der Landkreis um diese kümmern
Elchingen beantragt beim Landkreis Neu-Ulm die Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Weißinger Straße“ zur Kreisstraße. Aber: Geht das so einfach? Und was bedeutet das für die Gemeinde?
Elchingen folgt damit dem Beispiel Leipheims, das für seinen Straßenanteil (ab der Einmündung von der Kreisstraße nördlich von Riedheim bis zur Elchinger Gemarkungsgrenze) den gleichen Antrag beim Landkreis Günzburg stellte. Die Straße werde verstärkt durch überörtlichen Verkehr in Richtung Ulm genutzt, argumentieren nun die beiden Kommunen. Das Verkehrsaufkommen übersteige das einer Verbindungsstraße. Nach der Definition des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sind Gemeindeverbindungsstraßen „Straßen, die den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen“ dienen. Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen, heißt es weiter. Dies ist nach Meinung der Elchinger Verwaltung in der Weißinger Straße der Fall. Eine Aufstufung würde bedeuten, dass Baulast und Eigentum auf den Kreis übergehen. Die gemeindlichen Unterhalts- und Erneuerungsaufgaben würden ebenso entfallen, wie die Verkehrssicherungspflicht einschließlich des Winterdienstes. Das gelte auch für den Radweg und für die Pflege des Grünstreifens. Der Landkreis übernehme eine Straße jedoch nur in ordnungsgemäßem Zustand, der aktuelle Zustand der Weißinger Straße sei aber nach dem Ausbau für eine Million Euro im Jahr 2008 gut und werde noch etliche Jahre halten, so Bürgermeister Joachim Eisenkolb in der Gemeinderatssitzung. Es liege allerdings eine erhöhte Belastung durch Kieslastwagen vor. In einem Teilabschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der A7-Brücke sei jetzt schon Handlungsbedarf absehbar. Dies müsse in den Verhandlungen mit dem Kreis geklärt werden. Eisenkolb wies auch auf die Nachteile einer Aufstufung hin: Die Gemeinde habe zum Beispiel bei der Zulassung von außerordentlichen Zufahrten keine Verfügungsgewalt mehr als örtliche Straßenverkehrsbehörde, zudem gelte außerhalb der Ortsdurchfahrt an Kreisstraßen für 15 Meter ein Anbauverbot für feste Bauten. Auch die Einflussmöglichkeit der Gemeinde bei verkehrsplanerischen Entscheidungen werde reduziert. Josef Mayer (FWE) fragte nach, ob die Gemeinde auch nach der Aufstufung nicht im Besitz der Straße bleiben könne, da diese in einem Top-Zustand sei und ihr Ausbau „ein Vermögen“ gekostet habe. Dies verneinte Eisenkolb ebenso wie die Frage von Richard Rösch (DGO), ob der Kreis mit der Weißinger Straße nicht auch den Elchinger Autobahnzubringer in seine Regie übernehmen könnte. Der Rathauschef betonte, dass Beratungen im Rat stattfinden, sollte sich nach den Verhandlungen mit dem Landkreis etwas geändert haben.
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