Baugebiet nimmt Gestalt an
An der Ulmer Straße in Thalfingen können sich bald Häuslebauer niederlassen. Diese brauchen aber einen dicken Geldbeutel
Im malerisch gelegenen Baugebiet zwischen der Ulmer Straße und der Bahnlinie in Thalfingen werden eher zahlungskräftige Bauwerber zum Zuge kommen. Das zumindest war den Ausführungen von Ingenieur Michael Lehni von der gleichnamigen Lauinger Planungsgruppe zu entnehmen, der dem Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf für das Gebiet vorstellte.
Begrenzt von einem Bach, der an der Ostseite des Grundstückes entlang fließt, sollen dort zwölf zweigeschossige Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen. Die dem Hang zugewandten Häuser können zusätzlich eine Einliegerwohnung im Souterrain beinhalten. Es werden Sattel-, Pult- und Flachdächer zugelassen. Dies soll den künftigen Bauwerbern möglichst viel Gestaltungsspielraum geben. Der geplante Fuß- und Radweg soll östlich des wieder freigelegten und renaturierten Bachlaufes entstehen und über eine Brücke mit der Gartenstraße verbunden werden. In diesem Bereich wird das Gewässer etwas nach Osten verlegt. Die notwendigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden in der aktuellen Planung innerhalb des Baugebietes erfolgen. So sind neben der lockeren Bebauung mit weitläufigen Gärten auch großzügige Grünanlagen vorgesehen. In diesem Baugebiet dürfen maximal 35 Prozent der Fläche bebaut werden. Damit nun Baurecht entsteht, müsse für das Gebiet ein rechtskräftiger Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, mit den Grundstückseigentümern wegen des Abschlusses eines Erschließungsvertrages zu verhandeln. Bereits 2010 hatte der Gemeinderat auf Antrag der Grundstückseigentümer die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen, das dann vom Büro Lehni erstellt wurde. Die Verhandlungen mit den Eigentümern über den Abschluss eines Erschließungsvertrages gerieten jedoch bald ins Stocken. Gemeinderat Karl Mayer sah das Projekt nun aber auf einem guten Weg, hier sei die Basis für eine Einigung gelegt. Achim Götz fragte nach, wer denn die Kosten der Bachsanierung trage, wenn die Gemeinde hier kein Mitspracherecht bei der Gestaltung habe. Bürgermeister Eisenkolb gab zu bedenken, dass dies ein Gewässer dritter Ordnung sei und die Gemeinde hier in der Pflicht wäre. Sie müsse gewährleisten, dass bei Hochwasser keine Schäden an den Gebäuden entstehen. Die Kostenübernahme müsse auch der Erschließungsvertrag regeln. Auch Reinhard Rothermund sah hier den Bauwerber in der Pflicht und sprach bei der Kostenübernahme von einem „Muss“. Andreas Mayer (Freie Wähler) äußerte sich sehr erfreut darüber, dass die „jahrzehntelange Brache“ am Ortsrand von Thalfingen nun einer ordentlichen Wohnbebauung zugeführt werde. Doch auch er forderte, die Erschließung müsse ausschließlich der Bauwerber tragen. Anschließend soll die Erschließungsstraße dann auf die Gemeinde übertragen werden. (mde)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.