Beleidigt – oder doch nicht?
Ein Neu-Ulmer Tankstellenbetreiber soll im Zorn eine seiner Angestellten als „dummes Weibsstück“ beschimpft haben. Doch vor Gericht beginnt die Anklage zu bröckeln
Was ist eine Beleidigung und was ein verbaler Ausrutscher? Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst Richter Thomas Mayer am Neu-Ulmer Amtsgericht. Vor ihm saß ein 51-jähriger Tankstellenbetreiber, der von einer seiner Angestellten angezeigt worden war, weil er diese beleidigt haben soll.
Vorausgegangen war ein Vorfall in seiner Neu-Ulmer Tankstelle, bei dem im Mai plötzlich 900 Euro aus der Kasse verschwunden waren. Zwar fand der aufgebrachte Chef zumindest 300 Euro davon auf einem Schrank hinter Zigarettenschachteln wieder, doch die anderen 600 Euro blieben auch nach langer Suche verschollen. Den Schuldigen hatte der nun Angeklagte schnell ausgemacht: eine Hilfskraft, die erst kurz zuvor bei ihm angefangen hatte. Möglicherweise aus Unwissenheit – das wurde vor Gericht nicht deutlich – hatte sie die Einnahmen aus der Kasse offenbar nicht in den dafür vorgesehenen Tresor gelegt und das Geld dann „verschlampert“.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.