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  3. Augsburg/Neu-Ulm: Bewährung für den Puff-Prinzen Marcus von Anhalt?

Augsburg/Neu-Ulm
07.09.2017

Bewährung für den Puff-Prinzen Marcus von Anhalt?

Der Bordellbetreiber Marcus von Anhalt vor Gericht in Augsburg: Sein Revisionsantrag ist nun verworfen worden, die Strafe ist rechtskräftig.
Foto: Ulrich Wagner

Marcus von Anhalt scheitert beim Bundesgerichtshof. Doch möglicherweise bleibt die zu drei Jahren Harft verurteile Größe auf freiem Fuß.

Der selbst ernannte Puff-Prinz Marcus von Anhalt ist diesmal beim Bundesgerichtshof abgeblitzt: Der hat jetzt die Revision der zu drei Jahren Haft verurteilten Rotlicht-Größe verworfen. Damit ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig. Doch ob er seine Strafe komplett absitzen muss, ist noch unsicher, es könnte gut sein, dass der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das Augsburger Landgericht hatte den Bordell-Betreiber (Spitzname „Protz-Prinz“) vor knapp einem Jahr zu drei Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Das war bereits die zweite Entscheidung gegen den schillernden 50-Jährigen. Ein erstes Urteil aus dem Jahr 2015, das auf vier Jahre Haft lautete, war in Karlsruhe einkassiert worden, die Augsburger Justiz musste den Fall erneut verhandeln. Marcus von Anhalt hatte seinen üppig bestückten Fuhrpark an Luxusautos, die er angeblich benötigte, um seinen Status als „Rotlichtkönig“ zu unterstreichen, von der Steuer abgesetzt. Das Argument mit den „Dienstfahrzeugen“ ließen ihm die Ermittler des Neu-Ulmer Finanzamts nicht durchgehen, das Augsburger Landgericht verurteilte ihn schließlich wegen Steuerhinterziehung.

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