Cannabis gegen Schmerzen: Prozess wird neu aufgerollt
Schwer kranker Pfaffenhofer pflanzte Hanf illegal selbst an. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der 32-Jährige Berufung ein – nun wird in der Sache wieder ermittelt.
Der Liste der Asservaten nach, muss der Angeklagte ein dicker Fisch im regionalen Drogenmilieu sein: 22 Cannabispflanzen, etliche Gläser gefüllt mit Marihuana, Hanföl, Aufzuchtzelte, Wärmelampen und Infomaterial. Doch dieser Fall ist ein eher Außergewöhnlicher: Denn auf der Anklagebank des Memminger Landgerichts saß gestern Andreas Butzmann aus Beuren – der Marihuana raucht, um die Schmerzen, die er aufgrund seiner Nervenkrankheit habe, zu lindern. Weil er Hanf selbst angebaut hatte, wurde er bereits vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt (wir berichteten). Dagegen legte der 32-Jährige Berufung ein – diese wird nun vor dem Landgericht verhandelt. Dort gab es zwar gestern keine Entscheidung – aber einen kleinen Hoffnungsschimmer für den Beurer.
Er sieht sich als eine Art Kämpfer für all diejenigen, denen es gesundheitlich genau so geht wie ihm – nämlich schlecht. Seit etwa zwölf Jahren leidet Butzmann an einer seltenen Nervenkrankheit. Morphium und andere Medikamente konnten die nach eigenen Angaben oft unerträglichen Schmerzen nicht lindern. Seine Ärztin hat ihm daher Rezepte für Marihuana verschrieben, das er sich in der Apotheke legal für 1650 Euro monatlich holen kann. Aufgrund von Lieferengpässen sei das medizinische Gras immer wieder knapp geworden, manchmal gar nicht verfügbar gewesen. Also hat er im Dezember 2014 begonnen, Cannabis illegal selbst anzubauen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich drücke ihm die Daumen - Leider begreift das selbst mancher Richter nicht - muss man denn jedem Richter wünschen, die Schmerzen zu erfahren, die Andreas B. erfährt, wenn das richtige Medikament, die Cannabisblüten, nicht zur Verfügung stehen?
Das hier ist ein Verstoß gegen seine Grundrechte, das Grundgesetz, Artikel 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." - Damit ist das, was Andreas tat, rechtfertigender Notstand, siehe auch bei Michael F, Mannheimer Urteil.
Die Chancen, per Gerichtsbeschluss eine Kostenübernahme zu erreichen, liegen ziemlich bei 0 (Null). In EINZELfällen macht es die Kasse aus Kulanz (solche gibt es), ansonsten ist nix. Da wurde schon bis zum BSG hochgeklagt und wieder runter (auch Michael F) Aber da könnte das neue Gesetz evtl. abhelfen.