Damit die Innenstadt attraktiv bleibt
Neuer Leitfaden für Sondernutzungen im öffentlichen Raum wie beispielsweise Freiluftgastronomie, Werbung oder Auslagen vor Geschäften
Ulm Der öffentliche Raum ist für alle da – und wer ein Stück davon für kommerzielle Zwecke nutzen will, muss dafür zahlen. Egal, ob er als Wirt ein paar Stühle rausstellen will, als Geschäftsmann einen Aufsteller mit Werbung platziert oder als Vereinsvorsitzender ein Straßenfest organisiert. Was es dabei zu beachten gilt, ist jetzt in dem neuen Leitfaden „Sondernutzungen von Flächen im öffentlichen Raum“ zusammengefasst worden. Dieser wurde von der Ulmer City Marketing herausgegeben.
Wie Citymanagerin Anna-Maria Dietz erläuterte, ist das Werk vor allem für Existenzgründer gedacht, die sich mit den Gepflogenheiten in Ulm noch nicht auskennen. Der öffentliche Raum in einer verdichteten Stadt wecke Begehrlichkeiten für die unterschiedlichsten Nutzungen. Besonders dann, wenn die Straßen, Gassen und Plätze so attraktiv gestaltet seien wie in der Ulmer Innenstadt. „Hier treffen aber natürlich auch die Interessen vieler Akteure aufeinander“, so Dietz. Einerseits diene der öffentliche Raum den Bürgern als nichtkommerzieller Aufenthaltsort, andererseits gebe es aber auch berechtigte wirtschaftliche Interessen wie Warenauslagen von Gewerbetreibenden, Außenbewirtschaftung für Gastronomie oder Veranstaltungen wie Konzerte.
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