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Vöhringen
07.09.2018

Datenschutz: Wie „Doktor Rederer“ Vereine verarztet

Landtagskandidat Klaus Rederer und Christina Haubrich von den Grünen sprachen im Bräuhaus Lepple in Vöhringen über das Thema Datenschutz. <b>Foto: Horst Hörger</b>
Foto: Horst Hörger

Klaus Rederer, der Landtagskandidat der Grünen, macht auf seiner Erste-Hilfe-Tour zum Datenschutz Halt in Vöhringen.

Was haben sich die Politiker in Brüssel da bloß wieder ausgedacht? Das fragen sich viele Bürger angesichts der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist. Vor allem Vereine und kleinere Betriebe empfinden das Regelwerk als bürokratisches Monstrum, das sie verunsichert und ihnen Kopfzerbrechen bereitet. Schließlich drohen bei Verstößen Geldbußen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Klaus Rederer, der Direktkandidat der Grünen bei der Landtagswahl im Stimmkreis Neu-Ulm, will den Leuten ihre Ängste nehmen und ist deshalb als „Doktor Rederer“ auf Erste-Hilfe-Tour in Schwaben unterwegs. Jetzt machte der 53-jährige Datenschutzexperte im Bräuhaus Lepple in Vöhringen halt.

Zusammen mit Christina Haubrich aus Merching (Kreis Aichach-Friedberg) kam er dort mit Bürgern ins Gespräch und gab Tipps zum Umgang mit der gefürchteten Verordnung. Unternehmer und Vertreter von Vereinen, die mit personenbezogenen Daten nicht Schindluder trieben, hätten nichts zu befürchten: „Alles, was Sie bisher machen, ist rechtlich abgesichert“, sagte Rederer. Das garantiere Artikel 6 („Rechtsgrundlage“) der Verordnung. Was Vereine und Betriebe auf jeden Fall bräuchten, sei eine Datenschutzerklärung. Orientieren könne man sich dabei an den Formulierungen, die der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands auf seiner Homepage verwendet. Außerdem müsse dokumentiert werden, wie personenbezogene Daten – also Namen, Adressen, Telefonnummern – verarbeitet werden. Auch dazu gibt es Muster- und Standardformulare im Internet zum Herunterladen. Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat ein Sofortmaßnahmen-Paket für Unternehmen und Vereine herausgegeben. „Die ganze Geschichte ist tatsächlich halb so wild“, versicherte Rederer. „Nur wenn man Daten verkauft oder weitergibt, braucht man eine Einwilligungserklärung.“ Statistische Auswertungen, zum Beispiel nach Geschlecht und Alter, seien für Vereine weiterhin problemlos möglich, solange niemand identifizierbar sei.

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