Der Kreistag urteilt über den „Rückzug“ von Beate Merk
Plus Muss sie tatsächlich ein Bußgeld zahlen, weil sie sich einer Abstimmung verweigert hat?
Ausgerechnet in der sogenannten „Weihnachtssitzung“ am 14. Dezember, bei der auch mal Plätzchen auf dem Tisch stehen, soll der Kreistag über Beate Merks spektakuläre Enthaltungsaktion urteilen – und in öffentlicher Sitzung entscheiden, ob sie ein Bußgeld zahlen muss. So zumindest plant es das Landratsamt. Allerdings könnte die CSU-Landtagsabgeordnete die Entscheidung noch verzögern, nicht aber verhindern. Dann wird eben in der nächsten Sitzung über ihren aufsehenerregenden „Rückzug“ diskutiert.
Wie berichtet, hatte sie in der Kreistagssitzung vom 19. Oktober demonstrativ den Sitzungssaal verlassen, als über die offizielle Stellungnahme des Landkreises zum Nuxit entschieden wurde. Ihre Begründung: Sie hält die ganze Angelegenheit noch nicht für entscheidungsreif. Da die Landkreisordnung bei Abstimmungen keine Enthaltung erlaubt, zog sie es vor zu gehen. Allerdings hat dieser Rückzug Folgen, denn in der einschlägigen Vorschrift ist nicht nur ein Enthaltungsverbot festgeschrieben, es wird zudem denjenigen ein Ordnungsgeld bis zu 250 Euro angedroht, „die sich dieser Verpflichtung ohne genügende Entschuldigung entziehen“.
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