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09. Februar 2012 11:01 Uhr

Ulm

Der Zoll stoppt High Heels aus Pythonleder

Wie viel Geld die Käuferin los ist, lesen Sie hier  

Zollbeamte des Zollamts Ulm-Donautal fanden gestern in einer Postsendung aus den USA ein Paar High Heels aus Pythonleder, das an eine Dame aus Ulm adressiert war. Weil Pythonleder nach den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens geschützt ist und eine erforderliche Einfuhrgenehmigung nicht vorlag, stellten die Zöllner die Sendung sicher. Die Empfängerin erschien nicht am Amt sondern teilte dem Zoll schriftlich mit, dass sie die Annahme des Pakets verweigere.

Die Schuhe wurden eingezogen und der Fall zuständigkeitshalber dem Bundesamt für den Naturschutz übergeben. Auf dem mutmaßlich bereits gezahlten Kaufpreis in Höhe von umgerechnet knapp 300 Euro wird die Dame wohl sitzenbleiben.

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Der Zoll rät generell, sich vor der Bestellung von Waren aus einem Nicht-EU-Land über die geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren. Das geht auch bequem im Internet unter www.zoll.de.

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