Dreht die Stadt den Schnapshahn zu?
Verwaltung will in Kürze über ein Verbot von harten Alkoholika am Ulmer Feiertag entscheiden. Auch Gläser und Flaschen müssen vielleicht bald draußen bleiben
Ulm Die Zahl der Straftaten ist voriges Jahr an Schwörmontag zwar deutlich zurückgegangen, doch mit Betrunkenen hatten Polizei und Rettungskräfte dennoch alle Hände voll zu tun. Nach einem Antrag der SPD-Fraktion im Ulmer Gemeinderat prüft die Verwaltung derzeit ein Schnaps- und Glasverbot am Ulmer Feiertag, um auf der einen Seite Alkoholexzessen einen Riegel vorzuschieben und auf der anderen Seite das Müllproblem in der Innenstadt besser in den Griff zu bekommen. „Wir werden in den nächsten Wochen zu einer Entscheidung kommen“, sagte Rainer Türke, Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe bei den Bürgerdiensten der Stadt. Geprüft wird, ob die Verbote rechtlich möglich und ob sie praktikabel sind. Denn: „Wenn wir ein Verbot machen, ist es ja nur sinnvoll, wenn wir das auch kontrollieren können“, so Rainer Türke. Diese Aufgabe müssten sich dann die Stadt und die Polizei teilen. Zur Diskussion stehen mehrere Varianten: Ein Verbot, Glasflaschen in bestimmten Bereichen der Innenstadt mitzubringen. Ein Verbot, harte Alkoholika, auch in Plastikflaschen, mit sich zu führen. Und ein Verbot, an den Verkaufsständen der Veranstalter Schnaps zu verkaufen.
Weniger Hochprozentiges, etwa Bier oder Sekt, darf auf jeden Fall weiter verkauft werden. Ein Informationsschreiben an die Gastronomen über das diesjährige Sicherheitskonzept hatte kurzzeitig für Verwirrung gesorgt. Denn darin stand, es werde geprüft, ob an Schwörmontag „Alkohol weiterhin abgegeben werden darf“. Daraufhin schrillten bei einigen Veranstaltern die Alarmglocken, weil sie das Schreiben so interpretierten, dass künftig möglicherweise nur noch Wasser, Limo oder andere nicht alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen. Ein Irrtum, wie sich herausstellte. „Wir hatten in dem Brief schlicht das Wort ,hochprozentig’ vergessen“, räumt Türke ein.
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