Ulm Wenn es darum geht, Verbraucher über den Tisch zu ziehen, lassen sich unseriöse Firmen immer wieder etwas Neues einfallen - gerade im Internet. Mit solchen Fällen hatte die Verbraucherzentrale in Ulm voriges Jahr verstärkt zu tun. "Es gibt eine neue Masche der Internetabzocke, die in Kombination mit dem Mobiltelefon läuft", berichtete Beraterin Karin Thomas-Martin bei der Vorstellung des Jahresberichts 2009. Von Michael Ruddigkeit

Über einen Link gelangt der Nutzer beispielsweise auf eine Seite mit der Überschrift "Teste deinen IQ". Neugierig geworden, klickt er sich durch, weil es ihn natürlich interessiert, wie intelligent er im Vergleich mit anderen ist. Am Ende der Fragen steht dann: "Gib hier Deine Handynummer ein." Also gut, offenbar gibt's das Ergebnis aufs Telefon, denkt sich der Nutzer und gibt die Nummer ein. Daraufhin erhält er eine PIN, die er ebenfalls eintippt. Und dann passiert - erst mal nichts. Auf der nächsten Telefonrechnung allerdings tauchen mehrere unerklärliche Posten auf. Ohne es zu wollen, hat der Verbraucher ein Abo abgeschlossen, für das ihm nun die Rechnung präsentiert wird. "Eine ganz fiese Masche", findet Karin Thomas-Martin. Und: "Diese Angebote nehmen massiv zu." Zwar unterstützt die Verbraucherzentrale geprellte Nutzer, wenn diese ihr Geld zurück haben wollen. Noch besser ist es allerdings, erst gar nicht in die Falle zu tappen. Hier gilt es, genau hinzuschauen, denn die Hinweise auf ein kostenpflichtiges Abo finden sich meist recht unleserlich im Kleingedruckten.
Nach wie vor ein Ärgernis aus Sicht der Verbraucherschützer sind Werbeanrufe, mit denen Bürger gesetzeswidrig belästigt werden. Die Anrufer schwatzen Verträge auf, fragen persönliche Daten ab oder animieren zum Anruf kostenpflichtiger Telefonnummern. Das im August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung entpuppt sich aus Sicht der Verbraucherzentrale als Papiertiger.
Strafen schrecken nicht ab
Obwohl seit 4. August vorigen Jahres Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50 000 Euro rechnen müssen, nehmen die unerlaubten Anrufe kein Ende. Besonders Anbieter von Gewinnspielen fielen auf, die nach den Anrufen Verträge unterschoben und sogar auf die Girokonten der Angerufenen zugriffen. "Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur wirksam unterbinden, wenn sie sich für die Unternehmen nicht mehr lohnt" sagt Karin Thomas-Martin und fordert eine gesetzliche Änderung, wonach am Telefon vermittelte Verträge nur gültig werden, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt.
Viele Reklamationen von Kunden gingen voriges Jahr bei der Verbraucherzentrale wegen geänderter Verpackungsgrößen von Lebensmitteln ein. "Diese lassen sich unter dem Schwerpunkt einordnen: Weniger drin, gleicher Preis", erläuterte Ernährungsspezialistin Alexandra Geiselmann. Grund: Im April vorigen Jahres sind für die meisten Produkte die verbindlichen Mengenvorgaben weggefallen. Ob Butter, Joghurt oder Tee: In vielen Fällen haben Hersteller die Verpackungsgrößen zu ihren Gunsten und für Verbraucher auf den ersten Blick kaum sichtbar verändert.
Von wegen "aus der Region"
Aber auch die Bezeichnungen auf der Verpackung sind nicht immer korrekt, wie Kunden bei der Verbraucherzentrale Ulm reklamierten. So warb ein Hersteller mit dem Zusatz "aus der Region" für seine Milch, obwohl diese in Hessen abgefüllt und dann im Ulmer Raum verkauft wurde. In solchen Fällen kann die Verbraucherzentrale das Unternehmen abmahnen. Und das durchaus mit Erfolg: Die Milch mit dem Etikettenschwindel etwa wird vom Markt genommen.
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