Ein Fall fürs Gericht: Wann ist ein Zaun zu hoch?
Ein Sendener klagt vor dem Verwaltungsgericht: Seine Nachbarin durfte einen Sichtschutz bauen und er nicht.
Ein Zaun ist eine einfache Sache – könnte man meinen. Dass dem nicht so ist, zeigt ein Fall aus Senden, der vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg verhandelt wurde.
Ein Sendener will einen Zaun an verschiedenen Stellen entlang seines Grundstücks errichten. Dieser soll 1,83 Meter hoch werden – auch eine Nachbarin hat ihr Grundstück mit einem derartig hohen Sichtschutz umschlossen. Das Problem: Erlaubt sind laut Bebauungsplan nur 80 Zentimeter Höhe. Der Anwohner hat bereits einen Antrag auf Befreiung dieser vorgegebenen Richtlinien gestellt, die Stadtverwaltung hätte mitgemacht, doch der Sendener Bauausschuss hat abgelehnt. Die Begründung damals: Wenn jeder derart hohe Zäune um seinen Garten errichtet, fühle man sich wie im „Sträflingslager“. Der Anwohner fühlt sich ungleich behandelt, hat doch die Nachbarin ihren Zaun genehmigt bekommen. Wegen der abgelehnten Baugenehmigung trat er vor das Verwaltungsgericht.
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