Ein Kuhhandel bei Nacht und Nebel
Das Jugendschöffengericht Neu-Ulm verurteilt einen Landwirt und dessen Neffen, weil sie Tiere stehlen wollten. Danach hatte einer eine andere Schnapsidee.
Um eine Nacht-und-Nebel-Aktion in einem Aussiedlerhof, zwölf angeblich verschwundene Kühe und unzureichende Behandlung von Rindern dreht sich ein Prozess, mit dem sich das Jugendschöffengericht Neu-Ulm an zwei Verhandlungsterminen befasst hat. Am Mittwoch ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass ein Landwirt aus dem Raum Roggenburg mit seinem Neffen versucht hat, in der Nacht auf 4. Januar 2017 mehrere Kühe aus einem Stall bei Thannhausen im Kreis Günzburg zu stehlen. Weil das Vorhaben scheiterte, zeigte er etwa zwei Wochen später einen Diebstahl von zwölf Kühen aus einem eigenen Stall an, der nie stattfand.
Wegen versuchten Diebstahls, Vortäuschens einer Straftat und darüber hinaus wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilte das Gericht den Mann, Mitte 50, zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Sein zur Tatzeit noch minderjähriger Helfer bei dem Fall in Thannhausen muss eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zahlen.
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