Ein 51 Jahre alter Mann stand wegen Hartz IV-Betrugs in Neu-Ulm vor Gericht. Er hatte dem Jobcenter verschwiegen, dass seine Partnerin nach dem Tod ihrer Mutter Geld geerbt hatte. Von Bernd Kramlinger

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen 51 Jahre alten Mann wegen Hartz IV-Betrugs zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10 Euro (1500 Euro) verurteilt. Der Angeklagte, der mit seiner gleichaltrigen Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn seit sechs Jahren eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bildet, hatte dem Jobcenter an der Albrecht-Berblinger-Straße in Neu-Ulm verschwiegen, dass seine Partnerin vor gut einem Jahr nach dem Tod ihrer Mutter 60 000 Euro geerbt hatte. Da diese Summe über der Eigentumsfreigrenze von 17 250 Euro liegt, hätte sie Auswirkungen auf die Hartz-Leistungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gehabt. Da das Jobcenter von der Erbschaft nichts wusste, zahlte es weiterhin und ungekürzt Leistungen an Mann, Frau und Sohn – insgesamt über 13 000 Euro zu viel.
Mit auf der Anklagebank saß vor Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer zunächst auch die 51 Jahre alte Frau, die zwar als Küchenhilfe im Monat rund 900 Euro verdient, die aber trotzdem, wie der Sohn und der Partner, Geld vom Jobcenter bezieht. Wer in der Bedarfsgemeinschaft wie viel vom Staat erhält, wird jeweils detailliert in den Bescheiden des Jobcenters aufgelistet. Allerdings – man muss diese Bescheide auch lesen. Das tat die Frau allerdings nie, wie sie berichtete. Für den Papierkram war einzig und allein der Mann im Hause zuständig.
Die Leseunwilligkeit der Sonderschul-Absolventin war allerdings ein Fehler, denn bei Bedarfsgemeinschaften gilt – salopp formuliert – das Prinzip mitgegangen – mitgefangen, sodass die Staatsanwaltschaft von „Betrug in Mittäterschaft“ ausging. Zumindest der dritte Teil des Bedarfsgemeinschaftsprinzips („mitgehangen“, sprich: eine Verurteilung) blieb der Frau erspart. Auf Anregung von Richter Mayer wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Umsonst war das aber nicht zu haben: Als teilweise Schadenswiedergutmachung muss sie 9000 Euro von ihrer Erbschaft an das Jobcenter zahlen, das die zu Unrecht ausbezahlten 13 000 Euro wieder haben will.
Der angeklagte Partner versuchte mit allerlei eher untauglichen Ausreden, sich als eine Art Unwissenden darzustellen. Amtsgerichtsdirektor Mayer konnte er aber nicht weismachen, dass er beim Ausfüllen von Hartz IV-Anträgen nicht darüber informiert worden sei, Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen sofort anzugeben. Auch sein Versuch, einen betriebswirtschaftlichen Schuldenvortrag ins Verfahren einzuführen, verfing nicht: Er habe 80 000 Euro Schulden aus seiner früheren Ehe. Abzüglich der 60 000 Euro blieben 20 000 Miese – mithin keine einschneidende Änderung der Eigentumsverhältnisse.
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