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18. März 2009 21:15 Uhr

Amtsgericht

"Es gibt kein Züchtigungsrecht für Eltern mehr"

Mehrmals hat eine 47-Jährige aus Senden ihren 12-jährigen Sohn ermahnt, er solle nicht mit Feuerzeug und Spraydose zündeln. Doch der Bub setzte sein gefährliches Spiel so lange fort, bis die irgendwann völlig entnervte Frau heftig mit einer Wäscheleine zuschlug.

Das Ergebnis dieses Vorfalls im vergangenen November waren blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen des Jungen. Gestern musste sich die geschiedene Mutter von fünf Kindern vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.

"Es tut mit leid. Es wird nie wieder vorkommen", beteuerte die Angeklagte mehrfach gegenüber Richter Dr. Bernt Münzenberg und Staatsanwalt Walter Henle. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie eines ihrer Kinder geschlagen habe. Dreimal wäre ihre siebenjährige Tochter am besagten Tag zu ihr gelaufen gekommen.

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Das Mädchen habe erzählt, dass der 12-Jährige und sein Freund mit dem explosiven Spray herumhantieren. Alle Verbote der Mutter blieben wirkungslos, der Sohn verbarrikadierte sich schließlich in seinem Zimmer. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten öffnete die Beschuldigte dann gewaltsam die Tür. Der Junge habe ihr dann - laut ihrer früheren Aussage bei der Polizei - mit den Füßen in den Bauch getreten. Daraufhin verpasste ihm die Angeklagte sozusagen eine ordentliche Tracht Prügel.

Wie Richter Münzenberg erklärte, gibt es seit 1998 aber kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr. "Der Staat ist angehalten, sehr genau hinzuschauen", so der Vorsitzende. Die 47-Jährige habe mit ihrem Verhalten den Bogen schlichtweg überspannt. Ein Bericht der Jugendhilfe beim Prozess entlastete die 47-Jährige.

Die Frau sei eine äußerst liebevolle, aber überforderte Mutter, der es oft schwer fiele, ihren Kindern die nötigen Grenzen zu setzen. Staatsanwalt Henle ging nun von einem minder schweren Fall aus und forderte vier Monate Haft auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. "Ich unterstelle der Angeklagten nicht, dass sie gewalttätig ist", so Henle. Richter Münzenberg verurteilte die Beschuldigte zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung und ordnete ihr einen Bewährungshelfer bei, der sie künftig bei familiären Problemen unterstützen soll. Neben körperlichen würden bei dem Kind auch seelische Narben bleiben, gab Münzenberg jedoch zu bedenken.

Zum Schluss der Verhandlung gab der Jurist noch einen historischen Abriss zum Thema Züchtigung zum Besten. In den 1950er Jahren habe ein Gericht das brutale Schlagen eines Kindes mit einem Wasserschlauch für rechtens befunden und noch vor gut 20 Jahren sei Eltern die Erlaubnis für die selbstverständliche Tracht Prügel zugesprochen worden.

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