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  3. Ulm: Familienvater in Tod getrieben: Nicht das erste Verbrechen des Angeklagten

Ulm
21.08.2014

Familienvater in Tod getrieben: Nicht das erste Verbrechen des Angeklagten

Am Landgericht Ulm wurde der Prozess um Körperverletzung mit Todesfolge fortgesetzt. Zur Sprache kam das lange Vorstrafenregister eines der Angeklagten.
Foto: Alexander Kaya

Einer der Angeklagten, die einen Familienvater in den Tod getrieben haben sollen, spricht vor Gericht über sein Leben. Sein Vorstrafenregister ist lang und voller Gewalttaten.

In welche Kreise der 33-jährige Timo B. aus Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) vor seinem Suizid geraten war, deutete sich am Mittwoch am fünften Verhandlungstag des Ulmer Schwurgerichts an. Einer der mutmaßlichen Haupttäter, der mitangeklagt ist, den Familienvater durch Folter in den Tod getrieben zu haben, sprach über sein Leben und das Gericht widmete sich über eine Stunde den zahlreichen Vorstrafen des 23-Jährigen.

Seit 16. Juli steht Andre D. zusammen mit seinem Kumpel Patrik H. und zwei anderen Mitangeklagten vor Gericht und schweigt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, die lauten: Anfang September 2013 sollen die beiden ihren angeblichen Freund Timo B. in den Keller einer Wohnung in Schelklingen gelockt und eingesperrt haben. Dort hätten sie den Mann nach einem gemeinsam festgelegten Tatplan mit einem Kabelbinder gefesselt, er musste nach den Ermittlungen auf die Knie gehen. Die Peiniger zwangen ihr Opfer dazu, Zigaretten zu essen und ein gesundheitsschädliches Düngermittel zu trinken. Beides löste Lebensgefahr aus, sagte ein Sachverständiger. Nach dieser Tortur hätten sie Timo B. gedemütigt und über seinen Körper uriniert. Danach wurde er geschlagen und mit einem Messerstich in ein Ohr verletzt. Mit diesen Foltermethoden wollten – so der Anklagevertreter – der 23-jährige Andre D. und der 27-jährige Patrik H. den Mann wieder einmal zwingen, für sie einen Einbruch zu begehen.

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