Flüchtlingsfamilie zwischen Hoffen und Bangen
Das Verwaltungsgericht entscheidet, dass die Asylbewerber bleiben dürfen – vorerst...
Die sechsköpfige Asylbewerber-Familie Sadat-Mohahammadi aus Holzheim muss weiterhin Hoffen und Bangen. Wie berichtet, sollte sie nach Ungarn zurückgeschickt werden, weil sie dort erstmals europäischen Boden betreten und dort auch Asyl beantragt hatte. Da die Familie dort sofort inhaftiert und die erkrankten Kinder nicht medizinisch versorgt würden, hat das Verwaltungsgericht Augsburg nun entschieden, dass die Familie in Deutschland – beziehungsweise in Thalfingen, wo sie gerade lebt – bleiben darf. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat beim Gericht beantragt, eine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zuzulassen.
Noch ist nicht klar, ob das Amt tatsächlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Denn bei der mündlichen Anhörung vor einer Richterin im Dezember war kein Vertreter der Behörde anwesend. Vermutlich wird sie das Urteil zunächst prüfen, ehe sie darüber entscheidet. Damals fällte das Gericht kein Urteil, da noch Unterlagen – unter anderem ärztliche Atteste – fehlten. Diese liegen jetzt vor und führten zu der Ermessensentscheidung der sechsten Kammer des Verwaltungsgerichtes. Zwar gelte grundsätzlich die Regelung, so die Richter, dass Flüchtlinge nur in dem Land Asyl beantragen dürfen, in dem sie erstmals den Boden der EU betreten haben.
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