Fußball ist schuld: Polizei verbietet wegen Kick Getränke am Bahnhof
Kurios: Auch wer mit einer Fanta zu gewissen Zeitpunkten am Samstag Bahnhof in Ulm oder Neu-Ulm erwischt wird, muss zahlen.
Per Verbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen am Ulmer Hauptbahnhof wollen sich die Bundespolizeidirektionen in Stuttgart und München heute vor Krawallen schützen. Seltsam: Laut Text ist dieses Getränkeverbot nicht auf alkoholhaltige Durstlöscher beschränkt. Eine „Allgemeinverfügung“ unter Androhung eines Zwangsgeldes anlässlich des Fußballbundesligaspiels zwischen dem VfB Stuttgart und dem FC Bayern München wurde am Freitag veröffentlicht. Gültig ist das Verbot zu gewissen Zeiten auch am Neu-Ulmer Bahnhof. Dort gilt von 5 Uhr bis 15.30 Uhr und von 17.15 Uhr bis 22.30 Uhr das Mitführverbot.
Unter Androhung eines „Zwangsgeldes“ wird von der Polizei betont, dass das Mitführverbot für alle Personen gelte, die eine der zahlreichen genannten Zugverbindungen betreten oder sich an einem der Bahnhöfe zwischen München und Stuttgart aufhalten. Ausdrücklich erwähnt sind nur „Glasflaschen und Getränkedosen“. Sprich: Wer am Samstag um 14 Uhr am Neu-Ulmer Bahnhof mit einer Dose Fanta erwischt wird, muss – theoretisch – 200 Euro zahlen. (heo)
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