Völlig regungslos hat der ehemalige Geschäftsführer des Illertisser Kühlhauses das Urteil um den Gammelfleischskandal aufgenommen. Dabei fiel es nicht gerade milde aus. Von Ralph Patscheider


Äußerlich regungslos hat der ehemalige Geschäftsführer des Illertisser Kühlhauses das Urteil aufgenommen: drei Jahre Freiheitsstrafe. Ohne erkennbare Gemütsäußerung hat er anschließend das Gerichtsgebäude verlassen. In Begleitung von zwei Polizisten, die ihn in die Justizvollzugsanstalt brachten.
Der 46-Jährige war verhaftet worden unmittelbar nach Ende des Strafprozesses. Begründung des Gerichts: Es besteht Fluchtgefahr. So endete gestern am Landgericht in Memmingen ein Wirtschafts-Strafprozess, der seit November 2009 in insgesamt elf Verhandlungstagen für Aufsehen gesorgt hatte. Bekannt geworden als Teil des Ekel- oder Gammelfleischskandals.
In allen 15 Anklagepunkten hatte das Schöffengericht den Fleischhändler des Betrugs für schuldig befunden. Danach hat er rund 300 Tonnen Schlachtabfälle - sogenanntes K3-Material, das nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist - an Lebensmittelproduzenten veräußert. Er habe seine Abnehmer getäuscht und dabei einen Schaden von rund 225 000 Euro angerichtet.
Verteidigung geht in Revision
Die Verteidiger Dr. Ingo Hoffmann und Horst Koller schienen nach dem Urteilsspruch geplättet. "Wir sind äußerst überrascht. Das hatten wir nicht erwartet", ließ sich Lebensmittelrechtler Koller vernehmen. Strafverteidiger Hoffmann kündigte an, in Revision zu gehen. Er halte die Würdigung der vorhandenen Beweise durch das Gericht für fehlerhaft.
Ankläger Andreas Rossa kam zu einem anderen Ergebnis. "Das Urteil ist gut begründet, das Strafmaß absolut angemessen", erklärte der Staatsanwalt. Die Strafkammer war im Wesentlichen seiner Forderung gefolgt. Drei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe hatte Rossa gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Der Prozess steht in Zusammenhang mit einem bereits abgeschlossenen Strafverfahren um eine Firma namens Deggendorfer Frost. Der dortige Geschäftsführer war zu einer Freiheitsstrafe von über vier Jahren verurteilt worden, weil er in 49 Fällen Schlachtabfälle an Lebensmittelbetriebe verkauft hatte. Besessen hatte die nicht mehr existierende Firma der Geschäftsmann aus Illertissen. Von den Vorgängen dort will er laut seiner damaligen Aussage aber nichts gewusst haben.
Zoll hat schlecht ermittelt
In seinem eigenen Strafprozess räumte der 46-Jährige ein, mehrere Hundert Tonnen Schlachtabfälle (K3-Material) bei einer dänischen Firma erworben zu haben, um sie im Illertisser Kühlhaus zwischenzulagern und dann an die Deggendorfer Frost weiterzuleiten.
Dass dies tatsächlich geschehen ist, wollte Staatsanwalt Rossa nicht glauben. Die 33 vorgefundenen Lieferungen wurden seiner Meinung nach im Kühlhaus in Illertissen lebensmitteltauglicher Ware beigemischt und weiterverkauft. "Der Angeklagte hat der Lebensmittelbranche einen riesigen Imageschaden zugefügt", so Rossa. Elf Verhandlungstage hatte es gebraucht, weil das Gericht neue Recherchen in Auftrag gab.
Staatsanwalt Rossa räumte ein, bei den ersten Ermittlungen des Hauptzollamtes habe es "Holprigkeiten" und falsche Schlüsse bei der Auswertung der Warenströme und deren Erfassung mittels EDV gegeben. Das Gericht hatte deshalb ein zweites Gutachten angefordert.
Die Verteidiger forderten Freispruch, weil mit eben der im Betrieb vorhandenen Datenerfassung ein Tatnachweis nicht zu führen sei. Anwalt Hoffmann dazu: "Es gibt keinen Zeugen, der sich von unserem Mandanten betrogen fühlt."
Die Strafkammer unter Vorsitzender Richterin Brigitte Grenzstein war anderer Meinung. Der Angeklagte erwecke den Eindruck, ein Macher zu sein. Er habe die Entscheidungen getroffen. So habe er auch den Deggendorfer Geschäftsführer angewiesen, den Erhalt von K3-Material aus Illertissen nachträglich einzubuchen. Diese Lieferungen habe es aber nicht gegeben. Tatsächlich seien von den Gutachtern auffällige Wareneingänge im Kühlhaus entdeckt worden, die immer dann auftauchten, kurz nachdem K3-Material angeliefert worden war.
Um den tatsächlichen Warenfluss zu vertuschen, sei K3-Ware auch mit falschen Etiketten versehen worden, was ein Kontrolleur aber bemerkt habe. Das Gericht erkannte bei dem 46-Jährigen erhebliche kriminelle Energie. Gewinnmaximierung sei sein Ziel gewesen. "Im Fleischhandel werden Gewinnspannen im Skontobereich erzielt, bei K3-Material dagegen an die 50 Prozent", so Richterin Grenzstein.
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