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  3. Sanierung: Gartenstraße: Die Stadt wehrt sich

Sanierung
15.12.2017

Gartenstraße: Die Stadt wehrt sich

Die Gartenstraße wurde saniert. Nächstes Jahr soll noch die Deckschicht aufgetragen werden, dann ist sie fertig. 

Anwohner haben sich über Fehler des Bauamts bei der Planung der Sanierung beschwert. Das Rathaus antwortet – und schon tauchen im Stadtrat weitere Fragen auf

Die Stadtverwaltung hat in einem Antwortschreiben Stellung zu den Vorwürfen der Interessengemeinschaft (IG) Gartenstraße bezogen.

Die Höhenlage der Straße ist nach Ansicht der Verwaltung „gut gewählt“. Vor jeder Baumaßnahme werde demnach vor Ort geprüft, ob sich die genehmigten Planungen umsetzen lassen. Wenn nicht, werde bei Bedarf direkt optimiert. In der Gartenstraße sei etwa das Gefälle ein wenig verändert worden – die Vorgaben hätten anders ausgesehen. So seien an einer Straßenseite keine Angleichungen nötig gewesen. Auf der anderen schon, die Erhöhungen auf den privaten Grundstücken müssen die Eigentürmer jedoch nicht bezahlen, schreibt die Verwaltung. Umgelegt werden Kosten für die Fahrbahn und den Gehweg. Bevor die Hofeinfahrten verändert wurden, habe die Verwaltung mit den Verwaltern der Gebäude darüber gesprochen.

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19.12.2017

Die Stadtverwaltung legt in ihrer Stellungsnahme wieder einmal alles anderst aus.

Zu den Antworten auf Fragen der Anwohner über die vorhandenen Fehler bei der Ausführung der Sanierung, kann man nur den Kopf schütteln. Hier muss doch jedem ein Licht aufgehen, dass die Verwaltung ihre Fehler einfach nur vertuschen will. Die Aussage, dass mit jedem Verwalter vor der Anpassung darüber gesprochen wurde, ist schlicht weg verlogen. Auch das Statement, dass die Deckschicht den rechtlichen Vorgaben einer Wohnstraße entspreche ist falsch. Egal ob es sich um einen Wohnweg oder eine Wohnstraße handelt, muss die Deckschicht nach der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) mindestens 4 cm betragen. Für Herrn Bögge und seine Verwaltung gelten jedoch immer selbst definierte Gesetze. Komischerweise, wurde im zweiten Bauabschnitt darauf geachtet, nachdem das Schreiben an die Verwaltung ging. Dass die Wasserleitungen nicht im Bereich des Gehweges verlegt werden konnten, da angeblich der Raum durch Strom- und Kommunikationsleitungen belegt sei, ist schon verwunderlich. Denn schließlich wurde der Gehweg deutlich verbreitert. Auch bei der Umlegung der Kosten für die Beleuchtung werden durch falsch Aussagen die Bürger arglistig getäuscht. Den auch bei dem Austausch der Leuchtkörper in anderen Straßen, werden die Leitungen in den Masten getauscht, da diese mit einem konfektionierten Kabel geliefert werden. Für die betroffenen Anwohner kann man hier nur hoffen, dass ihre berechtigten Forderungen durch einen richterlichen Spruch endlich Anhörung finden.