Herberge für Saisonarbeiter abgelehnt
Gemeinderat lehnt Nutzungsänderung ab
Die Nutzungsänderung einer ehemaligen, denkmalgeschützten Gaststätte in Schießen zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Saisonarbeitern in 34 Zimmern hatte ein Bauwerber beantragt. Diese Nutzung sollte unter anderem auch durch den Vollausbau des Dachgeschosses und eine breite Fluchttreppe ins Obergeschoss möglich werden. Der Gemeinderat Roggenburg lehnte den Bauantrag ab. Der Bauwerber brachte nun einen geänderten Bauantrag ein. Er verzichtet darin auf den Dachstuhlausbau und reduzierte die Unterbringungszahl auf 20 Betten, behielt aber die Fluchttreppe in das Obergeschoss bei. Auch sein geänderter Bauantrag wurde nun vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.
Das geplante Vorhaben füge sich städtebaulich weder von der Art der Nutzung, noch von der Nutzungsintensität in die nähere Umgebung ein, die eine ländlich-dörfliche Prägung aufweise, was zu beachtlichen bodenrechtlichen Spannungen führe, so der Gemeinderat. Die Nutzungsintensität als Beherbergungsstätte würde durch die geplante Zahl von 20 Betten völlig ortsunangemessen erhöht und stelle im vorhandenen Gepräge einen Fremdkörper dar. Die benachbarte Landwirtschaft genieße Bestands- und Entwicklungsschutz. „Wir schließen uns den Bedenken des Nachbarn und den schriftlich geäußerten Bedenken des Bayerischen Bauernverbandes an“, sagte Bürgermeister Mathias Stölzle in der öffentlichen Sitzung. Das Bauvorhaben sei auch aus Gründen des Immissionsschutzes abzulehnen, es stehe im Konflikt mit den Immissionen des benachbarten Landwirtschaftsbetriebes. Darüber hinaus gingen von dem Vorhaben unzumutbare Belästigungen und Störungen aus, allem voran eine Steigerung des Geräuschpegels, sei es durch erheblichen Verkehrszuwachs oder durch intensive Nutzung des Grundstückes, zum Beispiel zur Freizeitgestaltung, oder die Geräuschkulisse beim Betreten oder Verlassen des Gebäudes. Erhebliche Bedenken äußerte der Gemeinderat auch bezüglich der Verkehrssicherheit durch die Vermehrung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich. Auch die baulichen Veränderungen seien städtebaulich unverträglich. Die Erstellung einer riesigen Fluchttreppe über zwei Stockwerke sei unnötig und beeinträchtige das Ortsbild erheblich. Darüber hinaus sei das im Kern aus dem 17. Jahrhundert stammende Gebäude denkmalgeschützt. Der Gemeinderat fordert die Untere Denkmalschutzbehörde auf, das Gebäude zu schützen und seine entstellende Umgestaltung abzulehnen. (mde)
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