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08. Februar 2012 18:15 Uhr

Ulm

Höhlen sollenWeltkulturerbe werden

Sie sind Fundstätten der ältesten Kunst der Menschheit. Jetzt sollen die Höhlen der Schwäbischen Alb Weltkulturerbe werden. Ein steiniger Weg.

Die Venus vom Hohle Fels zählt zu den berühmtesten Fundstücken von der Schwäbischen Alb. Das Land will jetzt beantragen, dass die Höhlen im Lonetal und im Achtal zum Weltkulturerbe werden.
Foto: dpa

Die Landesregierung bereitet  gerade einen Antrag an die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) vor.„Die steinzeitlichen Höhlenfundplätze der Schwäbischen Alb erfüllen mehrere der von der Unesco geforderten Kriterien wie Einzigartigkeit, Unversehrtheit und historische Echtheit“, sagte Staatssekretär Ingo Rust. „International ist die herausragende Bedeutung der Höhlen auf der Alb anerkannt. Eine Aufnahme in die Welterbeliste würde einen zusätzlichen Schutz der Höhlen, ihrer Umgebung sowie ihres allgemeinen Erscheinungsbildes bewirken.“

Der Antrag umfasst die Höhlen im Lonetal (Vogelherdhöhle, Hohlenstein/Stadelhöhle) und im Achtal (Geißenklösterle, Hohle Fels) im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Heidenheim. Diese Höhlen weisen mit ihren bis zu 40000 Jahre alten Darstellungen von Figuren und Musikinstrumenten einzigartige archäologische Funde auf, die als derzeit älteste Belege für menschliches Kunstschaffen gelten.

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Die erste Anmeldung für das Antragsverfahren soll bis zum 1. August der deutschen Kultusministerkonferenz vorliegen. „Bis zu einem möglichen Welterbestatus für Höhlen auf der Alb ist es aber noch ein langer Weg“, so Rust.

Die Kultusministerkonferenz entscheidet über die Aufnahme auf die deutsche Vorschlagsliste für neue Welterbestätten . Der Vorschlag muss anschließend mindestens ein Jahr auf der Vorschlagsliste stehen, bevor das Finanz- und Wirtschaftsministerium den Antrag über die Kultusministerkonferenz dem Auswärtigen Amt zuleiten kann. Über das Auswärtige Amt würde der Antrag an das Unesco-Welterbezentrum in Paris gelangen und dort geprüft werden. Dieses Verfahren dauert mindestens 18 Monate – vom Zeitpunkt der Einreichung beim Welterbezentrum der Unesco bis zur Entscheidung auf der Jahrestagung der Organisation.

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