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  3. Roggenburg: Holzhaus beschwört Ärger herauf

Roggenburg
14.10.2016

Holzhaus beschwört Ärger herauf

Holzhäuser liegen bei einigen Bauherren im Trend - bei der Mehrheit der Roggenburger Gemeinderäte sieht das anders aus.
Foto: Katrin Fischer (Symbol)

Was passt ins Ortsbild und was nicht: Darum wird in der Klostergemeinde aktuell gestritten – einmal mehr.

In der Klostergemeinde sorgt man sich wieder einmal um das Ortsbild: Schon früher gab es Ärger um angeblich zu moderne Neubauten – aktuell beschwört ein Holzhaus neuen Unmut herauf. Ein Bürger will ein Haus bei Schleebuch mit einer „Ganzholzverschalung“ versehen, doch im Gemeinderat fiel das Vorhaben durch. Zu Unrecht, wie man im Neu-Ulm Landratsamt daraufhin befand. Das gab nun wiederrum im Gemeinderat Anlass für Kritik – es gab deutliche Worte.

Frau Regierungsrätin sitze wohl in ihrem Büro im Landratsamt und treffe dort ortsfremde Entscheidungen, wetterte Gemeinderat Johann Ott. Dem Landratsamt sei es „wurscht“, ob ein ganzholzverschaltes Haus „unser Dorfbild“ verschandle, schimpfte auch der zweite Bürgermeister Richard Baur in der Sitzung. Um was geht es genau? Bürgermeister Mathias Stölzle hatte den Räten die Entscheidung des Landratsamts mitgeteilt, einen Beschluss des Gemeinderats zu kippen. Mit sieben gegen fünf Stimmen hatte man einst beschlossen, eine Ganzholzverschalung für ein Einfamilienhaus im Außenbereich des Ortsteils Schleebuch abgelehnt. Der Bereich, in welchem das Haus gebaut werden soll, ist in einem Flächennutzungsplan als künftiges Baugebiet für sechs bis acht Häuser ausgewiesen. Es besteht dort aber noch kein Bebauungsplan – diese enthalten in Roggenburg üblicherweise die Vorschrift, dass nur „Holzverschalungen für untergeordnete Bauteile“ wie zum Beispiel Dachgiebel oder Erker erlaubt sind. Der Gemeinderat hielt sich deshalb in seiner Ablehnung an die ortsüblichen Bauvorschriften. Die Begründung: „Naturbelassene und nicht gestrichene Ganzholzverschalungen passen nicht zum dörflichen Charakter mit überwiegend schwäbischem Baustil.“ Das beantragte Einfamilienhaus werde am Ortsrand liegen und sei von der Straße aus gut sichtbar, hieß es.

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