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Ulm
14.09.2014

Juwelier-Einbrecher festgenommen

Blaulicht - Polizei - Symbolbild - Symbol Foto - Symbolfoto
Foto: Alexander Kaya

Mehrere Männer drangen in  Laden am nördlichen Münsterplatz ein. Fahndung läuft

Ulm Zeugen sucht die Polizei nach einem Einbruch in ein Ulmer Juweliergeschäft am Sonntag: Ein Zeuge hatte beobachtet, wie sich mehrere Männer an der Front des Ladens zu schaffen machen. Gleich darauf war die Polizei am Tatort am nördlichen Münsterplatz. Die Einbrecher waren bereits auf der Flucht. Ein Auto hatten sie zurückgelassen. Minuten nach dem Alarm meldete eine Polizeistreife die Festnahme eines Mannes. Den hatten die Polizisten am Judenhof gestellt. In der Nähe fanden die Beamten eine Tasche mit zahlreichen Uhren. Das war ein Großteil der Beute, die den Tätern in die Hände gefallen war. Nach derzeitigem Kenntnisstand fehlen nur noch wenige Uhren. Der Wert der Beute steht bislang nicht fest. Flüchtig ist aber noch mindestens ein Komplize des Festgenommenen. Dieser ist etwa 1,80 Meter groß und kräftig.   Auffällig an ihm war eine Jacke mit leuchtend orangefarbenen Applikationen oder Aufdrucken. Er trug eine dunkle Hose. Möglicherweise hatte er sich mit einem Schal oder dem hochgeschlagenen Kragen vermummt. Er flüchtete vom Tatort neben dem Münster ebenfalls nach Osten Richtung Judenhof. Weiteres ist nicht bekannt. Möglicherweise war auch ein Dritter an der Tat beteiligt. Von ihm hat die Polizei bislang keine Beschreibung.

Wie die Kriminalpolizei bislang ermittelte, wurde das Auto, das die Täter verwendeten, im Laufe der Nacht in der Berblingerstraße gestohlen. Wann genau der graue VW Polo abhanden kam, ist bislang nicht bekannt. Mit dem Auto fuhren die Einbrecher an den Münsterplatz. Sie drückten das stabile Gitter und die Tür zum Geschäft ein. In kürzester Zeit rafften sie die Beute zusammen und flüchteten wieder. Der Juwelier hatte nach vorausgegangenen Einbrüchen vorgesorgt und den Einbruchschutz im Geschäft verbessert. Deshalb brauchten die Täter für den Einbruch lange genug, um die spätere Festnahme zumindest eines Täters während der Flucht und die Sicherstellung der Beute zu ermöglichen.

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