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24.01.2017

Kreiskliniken:

Wird Bürgerentscheid rechtlich überprüft?

Der morgige Mittwoch wird für die Kreispolitiker ein schwieriger Tag: Der Krankenhausausschuss tritt zusammen und muss unter anderem dafür sorgen, dass der Betrieb der finanziell schwer angeschlagenen Kreiskliniken aufrechterhalten werden kann. Ausgesprochen schwierig ist aus Sicht der SPD, wie künftig mit dem Ergebnis des Bürgerentscheids umgegangen werden soll, der einen Erhalt der Geburtshilfe in Illertissen zementiert hat. Gestern formulierten der Fraktionsvorsitzende Ulrich Scheufele und seine Stellvertreterin Antje Esser massive Bedenken. Sie sind der Meinung, es sei eigentlich nicht möglich, den Wählerwillen umzusetzen und gleichzeitig alle drei Kliniken zu erhalten. Doch andererseits bekomme die Politik ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn sie das Ergebnis des Bürgerentscheids nicht umsetze. Voraussichtlich bekommen die Volksvertreter eine Gnadenfrist, denn morgen soll darüber abgestimmt werden, ob die Regierung von Schwaben noch einmal die Rechtslage überprüft. Der Grund: Wenn sich die „Sach- und Rechtslage“ wesentlich geändert habe, dann ist es nach der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern möglich, das Ergebnis eines Bürgerentscheids „abzuändern“.

Haben sich die Voraussetzungen geändert? Zumindest war bis zur Entscheidung, die Menschen im Kreis über die Geburtshilfe abstimmen zu lassen, noch nicht bekannt, wie groß das Finanzloch bei den Kliniken wirklich ist. Das summiert sich für 2015 und 2016 auf 13 Millionen Euro. Inwiefern sich dadurch die Entscheidungsgrundlage möglicherweise geändert hat, müssen vermutlich die Fachleute der Regierung von Schwaben beurteilen. Zumindest schlägt dies Landrat Thorsten Freudenberger vor.

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