Ein Lokomotivführer aus dem Kreis Neu-Ulm ist unter anderem für den Besitz kinderpornografischer Bilder und Videos sozusagen doppelt bestraft worden. Von Bernd Kramlinger Von Bernd Kramlinger

Neu-Ulm Sozusagen doppelt bestraft worden ist ein Lokomotivführer für den Besitz kinderpornografischer sowie die Verbreitung pornografischer und tierpornografischer Bilder und Videos: Das Neu-Ulmer Amtsgericht verurteilte den 42 Jahre alten Mann aus einer Landkreisstadt zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung. Zudem ist der Mann sozial geächtet, nachdem ihn die Polizei im August 2009 von der Arbeit weg verhaftet hatte. Weil seine Chefs und Kollegen damals Wind von den Vorwürfen bekommen hatten, wurde ihm nahegelegt, seinen Job zu kündigen.
Nach einer "verdachtsunabhängigen Internetrecherche" des Landeskriminalamts Baden-Württemberg war die Polizei dem Mann auf die Schliche gekommen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Februar 2008 wurden mehrere Computer beschlagnahmt, auf denen unter anderem 541 Bilder und 180 Videos mit kinderpornografischen Inhalten abgespeichert waren. Zudem gelang es den Cyber-Polizisten, nachzuweisen, dass der Lokomotivführer auf allgemein - also auch für Minderjährige - zugänglichen Internet- Tauschbörsen diverse Pornofilme und einen tierpornografischen Videostreifen eingestellt hatte. Rein rechtlich ist das die strafbare Verbreitung pornografischer Schriften.
War Angeklagter Mitwirkender?
Nachdem die Dateien von der Polizei ausgewertet worden waren, kam der Verdacht auf, dass der 42-Jährige die Schmuddelbilder nicht nur angeschaut hatte, sondern dass er bei deren Herstellung auch mitgewirkt hat - einer der abgebildeten Kinderschänder sieht dem Angeklagten offenbar verblüffend ähnlich. Die Staatsanwaltschaft fackelte nicht lange und erwirkte einen Haftbefehl. Erst nachdem ein Gutachter festgestellt hatte, dass der Beschuldigte Opfer einer Verwechslung geworden war, wurde er wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.
Gegenüber Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer räumte der Angeklagte die von Staatsanwalt Daniel Egge aufgelisteten Vorwürfe unumwunden ein und sagte, dass er sich schäme. Offenbar ist das ein relativ neues Gefühl bei ihm, denn 2004 war er vom Amtsgericht Wolfratshausen wegen ähnlicher Delikte bereits zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Mittlerweile sei er aber in psychologischer Behandlung. Dabei sei ihm auch klar geworden, dass er mit seinem Verhalten die Nachfrage nach kinderpornografischen Bilder schüre, folglich auch den Missbrauch von Buben und Mädchen.
Ankläger Egge nahm dem Mann den Versuch eines "Neustarts" ab, vor allem, weil er eine Therapie begonnen habe. Verteidigerin Christa Seng-Roth wies darauf hin, dass ihr Mandant schon durch die Verhaftung eine Art Denkzettel verpasst bekommen habe. Richter Thomas Mayer folgte den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Er ordnete weiter an, dass der Mann seine Therapie fortsetzen muss. Zudem muss er 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
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