Ein Aushang in einem Neu-Ulmer Mietshaus sorgt für Zoff. Darin drohte ein Mann mit sexuellem Missbrauch.
Neu-Ulm (mick) - Mit einem Streit um einen umgeworfenen Kinderwagen und zu spät bezahlter Miete hatte es das Neu-Ulmer Zivilgericht zu tun.
Die Besitzerin einer Drei-Zimmer-Wohnung in Senden klagte gegen eine Familie mit zwei Kindern auf Räumung. Neben unpünktlichen Mietzahlungen sorgte ein schriftlicher Aushang des arbeitslosen Beklagten im Hausflur für Zoff. Nachdem der Kinderwagen der Familie achtlos umgeworfen wurde, brachte der Vater das unmissverständliche Schriftstück, an.
"Nicht schön"
"Wenn ich denjenigen erwische, wo meinen Kinderwagen umgeschmissen hat...", drohte er dem anonymen Täter, dann werde er sich sexuell an dessen Mutter vergehen. "Das war nicht schön, dieser Aushang. Man muss, wenn man zusammenwohnt, auch richtig miteinander umgehen", sagte Richter Thomas Mayer gegenüber den Beklagten. Obwohl der Mieter, der den Wagen umgeworfen hat, auch falsch gehandelt habe, störten solche Beleidigungen den Hausfrieden erheblich.
Die Besitzerin der Wohnung schimpfte hingegen über den, wie sie meint, cholerischen Charakter des Mannes.
Um einen langwierigen Rechtsstreit mit Berufungsverhandlung zu vermeiden, schlug Richter Thomas Mayer den Prozessbeteiligten einen Vergleich vor. Die Familie darf zwar vorerst in der Wohnung bleiben, muss sich aber bis Ende dieses Jahres eine neue Bleibe suchen. Die Familie und die Vermieterin waren mit diesem Vergleichsvorschlag einverstanden.
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