Der Mörder der kleinen Karolina hat hinter den Mauern des Gefängnisses in Kaisheim neuen Ärger mit der Justiz bekommen. Von Roland Ströbele
Der Mörder der kleinen Karolina hat hinter den Mauern des Gefängnisses in Kaisheim neuen Ärger mit der Justiz bekommen: Weil er Drogen besessen und damit gehandelt hat, ermittelt die Kriminalpolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft gegen den 35-jährigen Türken, der wegen des Mordes an dem dreijährigen Mädchen in Kaisheim eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen muss.
Oberstaatsanwalt Nikolai bestätigte die Ermittlungen gegen Mehmet Akul, wollte aber keine weiteren Einzelheiten mitteilen. Auch Gefängnis-Chef Friedhelm Kirchhoff wollte keine Details nennen. Eine Aufstockung seiner Haftstrafe wegen des Drogenhandels dürfte Akul wenig beeindrucken.
Das Landgericht München II hatte in seinem Urteil neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch die besondere Schwere der Schuld festgelegt, die es unmöglich macht, dass er nach der Verbüßung von 15 Jahren auf freien Fuß kommt.
Vor Jahren schon Mitgefangenen verprügelt
Der als äußerst brutaler Mörder der kleinen Karolina bekannt gewordene Mehmet Akul hat auch im Gefängnis nichts an Gefährlichkeit verloren. In der Vergangenheit hat der in Erbishofen aufgewachsene Türke einen Mitgefangenen mehrfach geschlagen und ihm gedroht: "Ich bring dich um".
Bei dem Opfer hat es sich um einen aus der Neonazi-Szene stammenden Mithäftling gehandelt. Von ihm sei Akul nach vorliegenden Informationen ausländerfeindlich beschimpft worden. Dies habe den Türken offenbar so gereizt, dass er "ausgetickt" sei und dem Mitgefangenen dreimal ins Gesicht geschlagen hat, sodass dieser verletzt worden war.
Dafür ist er wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.
Ein Körperverletzungsdelikt kann die spätere Prognoseentscheidung, in der es um die Freilassung des verurteilten Mörders geht, negativ beeinflussen. Mehmet Akul muss möglicherweise noch mehr als 20 Jahre hinter Gefängnismauern verbringen.
Die äußerste Brutalität des furchtbaren Mordes an dem blonden Mädchen war es, weshalb der Fall bundesweit für Aufsehen sorgte. Zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin - die Mutter der kleinen Karolina - hatte der Türke anfang 2004 das damals dreijährige Kind auf bestialische Weise in einem Haus im Weißenhorner Ortsteil Biberachzell misshandelt, halb tot geschlagen und das sterbende Kind in der Weißenhorner Stiftungsklinik auf einer Toilette abgelegt.
Vorausgegangen war eine fast fünftägige Folter des unschuldigen Mädchens. Eine frühere Entlassung von Mehmet Akul und seiner früheren Geliebten kommt nur in dem als unwahrscheinlich geltenden Fall zustande, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Neuverhandlung des Falls Karolina anordnet.
Die Anwälte der beiden Verurteilten haben das Straßburger Gericht als die allerletzte Instanz angerufen, weil in ihren Augen der Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Grundsatz des unparteiischen Gerichtes verstoßen hat, als er eine Neuauflage des Erstprozesses vor dem Landgericht Memmingen ohne Begründung an das für seine harten Urteile bekannte Landgericht München II verwiesen hat. Allerdings haben die dortigen Richter in dieser Angelegenheit noch nicht entschieden, obwohl die Anwälte schon vor gut zwei Jahren das Gericht angerufen hatten.
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: