Milde Strafe für Kindesmissbrauch
Ein 38-Jähriger muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, weil er sich an seiner damals neunjährigen Stieftochter vergangen hat. Einige Fragen bleiben bei dem Prozess offen.
Ein 38-jähriger Neu-Ulmer, der seine Stieftochter schwer sexuell missbraucht hat, ist nun verurteilt: Er muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis – wobei sein einjähriger Aufenthalt in der Untersuchungshaft auf diese Zeit angerechnet wird. Vorsitzender Richter Jürgen Hasler sprach den Mann am Landgericht in Memmingen wegen schweren sexuellen Missbrauchs in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs in vier Fällen schuldig.
Die Anwältin der Nebenklage Ulrike Mangold hatte zu Beginn der gestrigen Verhandlung noch versucht, das Gericht umzustimmen. Ihrer Ansicht nach war die Vereinbarung, die die Beteiligten in der vergangenen Sitzung geschlossen hatten, nicht mehr tat- und schuldangemessen. Sie merkte an, dass Gewalt und Erpressung bei den Taten eine Rolle spielte. Und die Zeugen stützten diese These: Eine Kriminalpolizistin erzählte von einem Fall, in der 38-Jährige den Kopf des Kindes fest an seinem Intimbereich gehalten habe. Die psychatrische Sachverständige schilderte, dass er das Kind während eines Missbrauchs an den Beinen festgehalten habe.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.