Vorsitzender Richter Reiner Groß hätte sich als letzten Prozess vor seinem Ruhestand wohl etwas anderes gewünscht als dieses Verfahren, das ihn, wie er zugab, erschütterte. Zuvor hatte die Gutachterin Elke Flumm von der Kinder- und Jugendpsychiatrie Stuttgart berichtet, welche problematische Zukunftsperspektive ein Kind hat, das über zwei Jahre lang mit wachsender Brutalität und perversem Einfallsreichtum als „Sexsklavin“ (so der Nebenkläger) von ihrem damaligen Babysitter missbraucht und bedroht wurde.
Bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt
Ihr Peiniger, der 38-jährige Computerfachmann Carsten S., hatte alle Chancen ausgeschlagen, die man ihm gab, von seiner ausgeprägten pädophilen Neigung loszukommen. 2007 und 2008 war der Sohn einer Prostituierten bereits wegen einschlägiger Delikte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Eine ambulante Behandlung war die Auflage des Gerichts und der Therapeut glaubte zunächst, dass sein Patient einen guten Weg einschlug. Der heiratete, zeugte ein Kind und demonstrierte mit der vermeintlich heilen Familie nach außen, dass alles in Ordnung sei.
Als die neunjährige Nadine (Name von der Redaktion geändert) dann 2009 wochentags in das Haus einzog, weil die Mutter auswärts arbeitete, hegte niemand Argwohn, obwohl jeder von seiner gerichtlichen Vorgeschichte wusste. Ihre Mutter war die Schwester der Lebensgefährtin von Carstens S. Alle kannten sich von Kind auf und voll Vertrauen in ihren früheren Babysitter nahm die Grundschülerin das Angebot des „guten Onkels“ an, ihr bei den täglichen Hausaufgaben zu helfen.
Das geschah meistens im Büro seines Hauses im Alb-Donau-Kreis. Mit einer Zeltübernachtung im Garten fing das Drama dann im August 2009 an und sollte seinen zweijährigen Verlauf nehmen. Weil Nadine aus Angst nicht nachts alleine sein wollte, legte sich der Angeklagte damals zu ihr ins Zelt und es kam zu ersten Berührungen, denen sich das Mädchen vergeblich widersetzte.
38-Jähriger drohte dem Kind, die Mutter brutal zu töten
Aus Berührungen wurden in der Folge, so rechnete die Mutter im Zeugenstand vor, bis zu 400 sexuelle Misshandlungen, zum Teil mit perversen Gegenständen, die in 15 Fällen auch gefilmt wurden und die Grundlage der Anklage bildeten. Carsten S. fügte dem Kind erhebliche Schmerzen zu. Das Mädchen schwieg, nachdem er ihr angedroht hatte, ihre Mutter und die geliebte Hauskatze so grausam zu töten, wie in einem Horrorfilm, den sich Nadine im Büro neben Pornostreifen mit anschauen musste. Der Angeklagte steigerte sich in einen geradezu sexual-sadistischen Wahn und filmte die Handlungen, die in einem Fall auch vor der eigenen zweijährigen Tochter nicht Halt machten.
Die Staatsanwältin beantragte wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in 15 Fällen eine Gesamtstrafe von zehn Jahren. Diesem Antrag schlossen sich die Nebenkläger an. Der Verteidiger empfahl eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und bat zu berücksichtigen, dass sein Mandant geständig war, so dass das Opfer nicht im Zeugenstand erscheinen musste. Außerdem sei er entschlossen, die harte Therapie im Justizvollzugs-Krankenhaus Hohenasperg durchzustehen. In seinem Schlusswort bat der Angeklagte mit gequälter Stimme um Verzeihung für seine Taten.