Mordfall Mandy: Angeklagter muss wohl in Strafhaft
Wenn am 1. Oktober vor dem Landgericht Memmingen der Mordprozess im Fall Mandy beginnt, wird der Angeklagte sehr wahrscheinlich aus Strafhaft in den Verhandlungssaal geführt werden. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat beantragt, eine im März 2007 gegen den 23-Jährigen verhängte Bewährungsstrafe in eine unbedingte Haftstrafe umzuwandeln.
Neu-Ulm (kr) - Wenn am 1. Oktober vor dem Landgericht Memmingen der Mordprozess im Fall Mandy beginnt, wird der Angeklagte sehr wahrscheinlich aus Strafhaft in den Verhandlungssaal geführt werden. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat beantragt, eine im März 2007 gegen den 23-Jährigen verhängte Bewährungsstrafe umzuwandeln in eine unbedingte Haftstrafe. Nach Informationen unserer Zeitung wird der zuständige Richter diesem Antrag entsprechen.
Auf Nachfrage bestätigte gestern Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Kreuzpointner den Vorgang. Ermöglicht wurde der Antrag durch das Geständnis des Hauptverdächtigen, wenngleich - sollte es der Wahrheit entsprechen - dadurch die Mordtheorie der Staatsanwaltschaft ins Wanken gerät. Laut Kreuzpointner werde durch das Geständnis zumindest die Beteiligung am gewaltsamen Tod der 31-jährigen Prostituierten eingeräumt. Dies erlaube einem Gericht, Bewährung zu widerrufen.
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