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10. Juni 2008 20:55 Uhr

Mordfall Mandy: Die Anklage steht

Neu-Ulm/Elchingen (rost) - Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat im Falle der bei Elchingen verbrannten Frauenleiche Anklage beim Landgericht Memmingen erhoben. Die Anklage legt dem mutmaßlichen Haupttäter, einem 24 Jahre alten Neu-Ulmer, versuchten Totschlag und Mord zur Last.

Der mutmaßliche Mörder, der zuletzt als Hausmeister in einem Neu-Ulmer Bordell gearbeitet hat, hatte nach Erkenntnissen der Kriminalpolizei mit der 31 Jahre alten Prostituierten, die in dem Freudenhaus gearbeitet hatte, ein Verhältnis.

Er soll sie am Abend des 9. Dezember in einem Hotelzimmer in Neu-Ulm bei einer Auseinandersetzung zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dabei den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben, was den Tatbestand des versuchten Totschlags erfüllt.

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Der Mann soll die Frau dann, nachdem sie hierdurch nicht zu Tode gekommen war, erdrosselt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter durch das Erdrosseln des Opfers den versuchten Totschlag verdecken wollte und wirft ihm daher neben versuchtem Totschlag einen Mord zur Verdeckung einer Straftat vor.

Mitangeklagt ist ein 27 Jahre alter ehemaliger Mitbewohner des Täters. Ihm legt die Staatsanwaltschaft versuchte Strafvereitelung zur Last. Er soll dem Täter nach der Tat auf dessen Bitte hin bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben. Die beiden Angeklagten sollen die Leiche in einen Koffer verpackt zu einem Waldstück nach Oberelchingen gebracht und dort versucht haben, die Leiche zur Beseitigung aller Spuren zu verbrennen. Die stark verkohlte Leiche des Opfers wurde am Morgen des 10. Dezember von Spaziergängern entdeckt.

Der 24 Jahre alte Neu-Ulmer, der sich seit dem 13. Dezember in Untersuchungshaft befindet, bestreitet die Tat. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Erkenntnisse zum Tatverlauf in erster Linie auf die vom Mitangeklagten wiedergegebenen Tatschilderungen des mutmaßlichen Haupttäters und hat für den zu erwartenden Indizienprozess 26 Zeugen und vier Sachverständige benannt.

Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht steht noch nicht fest.

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