Mordfall Mandy: Wie sie starb, bleibt im Dunkeln
Am zweiten Prozesstag im Fall Mandy hat gestern das Memminger Schwurgericht mit der Beweisaufnahme begonnen. Von Bernd Kramlinger
Neu-Ulm/Memmingen. Am zweiten Prozesstag im Fall Mandy hat gestern das Memminger Schwurgericht mit der Beweisaufnahme begonnen.
Allerdings konnte auch am Dienstag nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden, ob der Hauptangeklagte Stefan G. die Prostituierte im Dezember vergangenen Jahres in einer Art Schwitzkasten erwürgt hat (wie G. behauptet) oder ob die Frau nach dieser Tat nur bewusstlos war und sie der Beschuldigte, als sie zu röcheln anfing, anschließend mit einem Handtuch erdrosselte (wie der wegen versuchter Strafvereitelung mit angeklagte Helfer Daniel S. behauptet, der sich auf ein Gespräch mit G. kurze Zeit nach der Tat beruft). Juristisch gesehen ist die Antwort auf diese Frage entscheidend, ob der Mann wegen Totschlags oder wegen Mordes verurteilt wird.
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